Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei- 
bung sind auch die dazu zeßörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine 
Ktrückguliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale 
abgezogen. 
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach 
dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, 
vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen 
Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises. » 
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld- 
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung 
Theil I. Titel 51. 120. sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Breslau. 
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortistr werden. Doch 
soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen 
Verjährungsfrist bei der Fressverwaltung anmeldet und den stattgehabten 
Besitz der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in 
glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der 
angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung 
ausgezahlt werden. « 
MitdieserSchuldvetichteibungsindsechözehnhalbjährigeZinskuponöbis 
zumSchlussedesJahres...... ausgegeben. Nach Ablauf dieser Zeit werden 
weitere Kupons ertheilt werden. 
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons Serie erfolgt bei der Kreis-Kom- 
munalkasse zu Breslau gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons Serie 
beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der 
neuen Zinskupons- Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern ßeren 
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermögen. 
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- 
schrift ertheilt. 
Breslau, den #en . .. 18. 
Die kreisständische Kommission für den Chausseebau 
im Breslauer Kreise. 
(Nr. 7451.) Pro-
	        
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