— 859 —
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei-
bung sind auch die dazu zeßörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine
Ktrückguliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale
abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach
dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren,
vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen
Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises. »
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld-
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung
Theil I. Titel 51. 120. sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Breslau.
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortistr werden. Doch
soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen
Verjährungsfrist bei der Fressverwaltung anmeldet und den stattgehabten
Besitz der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in
glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der
angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung
ausgezahlt werden. «
MitdieserSchuldvetichteibungsindsechözehnhalbjährigeZinskuponöbis
zumSchlussedesJahres...... ausgegeben. Nach Ablauf dieser Zeit werden
weitere Kupons ertheilt werden.
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons Serie erfolgt bei der Kreis-Kom-
munalkasse zu Breslau gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons Serie
beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der
neuen Zinskupons- Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern ßeren
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der
Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter-
schrift ertheilt.
Breslau, den #en . .. 18.
Die kreisständische Kommission für den Chausseebau
im Breslauer Kreise.
(Nr. 7451.) Pro-