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Provinz Posen, Regicrungebczirk Bromberg.
Obligation
des
Kreises Inowraclaw
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uͤber
. . . .. Thaler Preußisch Kurant.
Auf Grund der unterm 24. Februar 1868. uid genehmigten
Kreistagsbeschlüsse vom 28. November 1863., 28. April 1866.) 4. Dezember 1866.
und 4. Dezember 1868. wegen Aufnahme einer Darlehnsschuld von 300,000 Tha-
lern bekennt sich die kreisständische Finanzkommission Namens des Kreises Inowraclam
durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Ver-
schreibung zu einer Darlehnsschuld von .. .... . . .. Thalern Preußisch Kurant nach
dem gesetzlich bestehenden Münzfuße, welche an den Kreis baar bezahlt worden
und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die guchsin der ganzen Schuld von 300,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1870. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds
von wenigstens Einem Prozent des gesammten Kapitals jährlich, unter Zuwachs
der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1870. ab in dem Mo-
nate Juli jeden Jahres. Der Kreis 2 sich fedoc das Recht vor,) den
Til ungsfonds durch größere Ausloosung zu verstärken, sowie sämmtliche noch
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die
ekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben,
Rummem und Beträge b sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfol-
gen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekarmtmachung erfol t sechs, drei,
zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Kö-
niglichen Regierung zu Bromberg, dem Kreisblatte des Kreises Inowraclaw,
sowie in zweien in der Provinz erscheinenden Zeitungen und in dem Staats-
anzeiger. Bis tu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist,
wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von
heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem
verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
abe der ausgegebenen Zinskupons) beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
—2 der Kreis = Kommunalkasse zu Inowraclaw, und zwar auch in der nach
dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit