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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 49.—
Nr. 7457.) Statut der Genossenschaft für die Melioration der Niederung oberhalb der
Mühle zu Ryzin, Kreis Birnbaum. Vom 28. Juni 1869.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
verordnen, nach Anhörung der Betheiligten, auf Grund des Artikels 2. des Ge-
setes vom 11. Mai 1853. und der #. 56. und 57. des Gesets vom
28. Februar 1843.) was folgt:
K. 1.
Die Besitzer der durch Nässe leidenden Wiesen und Bruchgrundstücke ober-
halb der Mühle zu Ryzin in den Wiesenthälern
a) unmittelbar oberhalb der Ryzin-Mühle längs dem Charcic--Bache bis zur
Vereinigung desselben mit dem GroßChrzypskoer Bache in der Nähe
von Charcic, ferner
b) weiter oberhalb dieser Vereinigung in der Abzweigung am Groß-Chrzypskoer
Bache bis zur Mühle von Klein-Chrzypsko auf der Südostseite des Groß-
Chrzypskoer Sees, sowie
e) weiter oberhalb der Bachvereinigung bei a. in der Abzweigung am
Charcic-Bach über den Charcic-See und Rahsisseworr See hinaus bis
zur bereits kassirten ehemaligen Mühle zu Mylin,
werden zu einer Genossenschaft vereinigt, um den Ertrag ihrer Grundstücke durch
Entwässerung, und zwar mittelst Aufhebung des Wasserstaues der Mühle zu
Ryzin, mittelst Senkung der Seewasserspiegel und Regulirung der genannten
Bäche und demnächst durch Bewässerungsanlagen zu verbessern.
Der Verband hat Korporationsrechte und seinen Gerichtsstand bei dem
Kreisgerichte zu Birnbaum.
§. 2.
Dem Verbande liegt ob, den von dem Bauinspektor Schulemann unterm
6. Februar 1869. entworfenen, bei der Prüfung in den oberen technischen In-
stanzen gebilligten Meliorationsplan zur Ausführung zu bringen.
Jahrgang 1860. (Nr. 7457.) 118 Die
Ausgegeben zu Berlin den 21. Juli 1869.