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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
NNrE. 50.
(Nr. 7462.) Allerhöchster Erlaß vom 29. Mai 1869., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte an den Kreis Jerichow 1., im Regierungsbezirk Magde-
burg, für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussec von Jiesar
über Post-Brücke, Glienicke, Puff. Mühle, Grüningen bie zur Kreisgrenze
in der Richtung auf die Stadt Brandenburg.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee
im Kreise Jerichow I., Regierungsbezirks Magdeburg, von Ziesar über Post
Brücke, Glienicke, Puff-Mühle, Grüningen bis zur Kreisgrenze in der Richtung
auf die Stadt Brandenburg genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Krreise
Jerichow l. das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grund-
stucke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften,
in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem vorgenannten Kreise gegen
Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur
Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen dee für die Staats-Chausseen
jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen
Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden
zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von
Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-
polizei-= Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz. Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Schloß Babelsberg, den 29. Mai 1869.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Jtzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Jchtgang 1869. (Nr. 7462—7463.) 120 (Nr. 7463.)
Ausgegeben zu Berlin den 27. Juli 1869.