Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 936 — 
Provinz Jessen = Nassau, Negierungsbezirk Wiesbaden. 
Schuldverschreibung 
     
  
der 
Stadt Homburg vor der Höhe 
(Trockener Stempel.) ½%% F (Stadtsiegel.) 
  
über 
Einhundert Thaler Preußisch Kurant. 
Wir Bürgermeister, Beigeordnete und Gemeinderäthe der Stadtgemeinde 
Homburg vor der Höhe urkunden und bekennen hiermit, als gesetzliche Vertreter 
der Stadt Homburg vor der Höhe, daß auf Grund des Allerhöchsten Privile- 
giums vom . . .. .. . . . . .. zur Bestreitung der durch die Erbauung eines neuen 
Schulhauses dahier entstehenden Ausgaben ein jährlich mit fünf vom Hundert 
vom 1. Januar 1869. ab verzinsliches städtisches Anlehen von dreißig Tausend 
Thalern kontrahirt worden ist, welches Anlehen in dreihundert einzelne Schuld- 
verschreibungen, eine jede auf Einhundert Thaler lautend, eingetheilt worden ist. 
Wir urkunden und bekennen insbesondere, daß die Stadt Homburg vor 
der Höhe dem Inhaber gegenwärtiger Schuldverschreibung, als Antheil an dem 
vorgedachten Anlehen, die Summe von Einhundert Thalern unter den nach- 
stehenden Bedingungen und Bestimmungen verschuldet, indem wir über den rich- 
tigen Empfang dieser Summe hiermit quittiren und auf alle und jede Einreden 
gegen diese Forderung verzichten. 
I. 
Das gesammte Anlehen bleibt bis zum Jahre 1871. znablegbar stehen 
mit diesem Jahre beginnt die Tilgung des Anlehens nach Maaßgabe des nach- 
folgenden Planes: 
  
Jahr. Tilgung! Jahr. Tilgung Jahr. Tilgung] Jahr. Tilgung Jahr. Tilgung 
gang gang gang gang gang 
Thaler. Thaler. Thaler. Thaler. · Aste-— 
18°1. 300||87 
1872. 300|1880 100S SGOO DOG[DOO 190 f40 
I1873. 300 1881. 500 11889. 700 1897. 900 11905. 1400 
1874. 300882 500 000 1906. 1400 
1875. 300883 009 09OO 
1876. 400 C0 800 OO 1600 
1877.1400 0BOO 1200 1909. 800 
I8S8. 400 1886. 600 1894. 800 1902. 1200 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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