Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 943 — 
Sechszehnter Nachtrag 
zu 
dem Statut der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft. 
K. 1. 
Daßs Unternehmen der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft wird auf den 
Bau und Betrieb folgender Eisenbahnen ausgedehnt: 
a) von Breslau über Glatz bis zur Landesgrenze bei Mittelwalde in der 
Richtung auf Wildenschwert, 
b) vom Bahnhofe Cosel (Kandrzin) über Neisse zum Anschlusse an die Linie 
ad a. und zum Anschlusse an die Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisen- 
bahn bei Frankenstein nebst Abzweigungen: 
nach Leobschütz zum Anschlusse an die Wilhelmsbahn, und 
nach der Landesgrenze zum Anschluß an die in Oesterreich projek- 
tirte Bahn von Ollmütz über Sternberg an die Preußische 
Grenze in der Nähe von Ziegenhals. 
Die spezielle Richtung dieser Eisenbahnen wird durch einen von dem Kö. 
niglichen Handelsministerium festzustellenden Bauplan bestimmt, von welchem nur 
unter besonderer Genehmigung dieses Ministeriums abgewichen werden darf. 
S. 2. 
Das zum Bau und zur Ausrüstung der unter H. 1 a. und b. bezeichneten 
Eisenbahnen erforderliche Baukapital wird auf 21,800,000 Rthlr. festgesetzt und 
soll durch Kreirung von 3,404,100 Rthlr. neue Stammaktien Littr. D. und 
Emission von 13/395,900 Rthlr. Prioritäts-Obligationen unter nachstehenden nä- 
heren Bestimmungen aufgebracht werden: 6 
a) Die Ausgabe der neuen Stammaktien wird auf die drei ersten Baujahre 
thunlichst gleichmäßig vertheilt. 
b) Den jetzigen Aktionairen ist das Recht eingeräumt, unter Beobachtung der 
von den Peellschaftsvorständen bekannt zu machenden Anmeldungs-Fristen 
und Formen, nach Verhältniß des zunächst auszugebenden Aktien- 
betrages zu dem gesammten gegenwärtigen Stammaktien-Kapital, die 
ihrem Aktienbesitz entsprechende Zahl neuer Stammaktien Littr. D. zum 
Parikurse zu zeichnen. 
Den in Folge der Volleinzahlung neu ausgegebenen Aktien Littr. D. 
steht gleich den alten Aktien Littr. A. B. C. das Recht zu, die in den 
folgenden Baujahren noch zu vergebenden neuen Aktien Littr. D. al pari 
mitzuzeichnen. 6 
„P) Die Gesellschaftsvorstände werden die Termine und Raten bestimmen und 
(Ne. 7478.) ver-
	        
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