Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

—  960  —
Provinz  Sannover,  Landdrostei  Desnabrück.

Anweisung
zur
Osnabrücker  Stadt-Obligation

Littr.  .....  %  über  ..  ...  Thaler.
Inhaber  dieser  Anweisung  (Talon)  empfängt  gegen  deren  Rückgabe  an  die  Osnabrücker
  Stadtkasse  im  #1ennn  ..  die  .  .te  Serie  von  zehn

Zinskupons  zu  obiger  Stadt-  dbligaiien.

Wird  von  dem  Inhaber  der  Obligation  Widerspruch  gegen  die  Aushändigung
  der  Zinskupons  erhoben,  so  wird  letztere  bis  zur  gerichtlichen  Entscheidung
über  die  Rechtmäßigkeit  des  Besitzes  der  Obligation  und  des  Talons  sistirt.

Nach  Nüchuhlang  der  Obligation  werden  weitere  Kupons  nicht  ausgegeben.

In  Betreff  verlorener  oder  vernichteter  Talons  kommt  das  Verfahren  der
H.  498.  ff.  der  Hannoverschen  bürgerlichen  Progeßordnung  zur  Anwendung.

Osnabrück,  den  .  .ten  ......  .  .  .  ..  .  ..

Der  Magistrat.  Der  Wortführer  des  Bürgervorsteher.  Kollegiums.

Bemerkung.  Die  Unterschriften  des  Bürgermeisters,  resp.  dessen  Stellvertreters,  und  des
Wortführers  des  Bürgervorsteher-Kollegiums  können  unter  den  Talons
mit  Lettern  oder  dem  Faksimilestempel  gedruckt  werden.  Die  eigenhändige
Unterschrift  eines  Kontrolbeamten  muß  jedoch  hinzutreten.  ·

--—-—.—·-(Nr.

  7481.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Allerhöchste  Genehmigung  der  unter  der  Firma:
„„Gostyn,  Aktiengesellschaft  für  Garnison-  Bauten“  mit  dem  Sitze  zu  Gostyn
errichteten  Aktiengesellschaft.  Vom  30.  Juli  1869.

D.  Königs  Majestät  haben  mittelst  Allerhöchsten  Erlasses  vom  16.  d.  M.
die  Errichtung  einer  Aktiengesellschaft  unter  der  Fima:  „Gostyn,  Aktiengesellschaft
für  Garnison-Bauten““  mit  dem  Sitze  zu  Gostyn,  sowie  deren  Statut  vom
13.  September  1868.  zu  genehmigen  geruht.

Der  Allerhöchste  Erlaß  nebst  don  Statute  wird  durch  das  Amisblatt  der
Königlichen  Regierung  zu  Posen  bekannt  gemacht  werden.

Berlin,  den  30.  Juli  1869.

Der  Minister  für  Handel!  Gewerbe  Der  Minister  des  Innern.
und  offentliche  Arbeiten.
Im  Auftrage:  Im  Auftrage:
Moser.  Bitter.

—  —

NRedigirt  im  Bureau  des  Staats.  Minisieriums.

 

 

Berlin,  gedruckt  in  der  Amchlichen  Gebeimen  Ober,Hofbuchdruckerei
(R.  v.  Decker).