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Provinz Posen, Regierungobezirk Posen.
Obligation
des
Scildberger Kreises
Littr. M . ...
über
.......... Thaler Preußisch Kurant.
Auf Grund der unten genehmigten Kreistagsbeschlüsse vom
25. Juni 1867. wegen Aufnahme einer Schuld von 100,000 Thalern bekennt
sich die ständische Finanzkommission für den Kreis Schildberg Namens des Kreises
durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Ver-
schreibung zu einer Darlehnsschuld vppdoo# Thalern Preußisch Kurant,
Eich- g en Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu ver-
zinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 100,000 Thalern geschieht vom
re 1875. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von 37 Jahren aus einem
zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent jähr-
lich, unter Juwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, nach
Maaßgabe des genehmigten Tilgungsplanes.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1875. ab in dem
Monate März jeden Jahres Die ausggeloften Schuldverschreibungen werden
unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Ter-
mins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem
Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Posen, dem Staatsanzeiger, sowie in
der Deutschen und Polnischen Posens Zeitung.
Der Kreis ist berechtigt, die Amortisationsmittel zu verstärken und die Til-
gung der Schuld auch früher zu bewirken.
Bis zu dem Tage, wo das Kapital zurückzuzahlen ist, wird es in halb-
jährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an gerechnet,
mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
bei der Kreis-Kommunalkasse in Kempen.
(r. 7581.) 9“ Mit