1851 Demokratische Forderungen. 101
ausübenden Organs für den souveränen Willen des Volkes
oder der Volksvertretung herabzudrücken, durch Beschränkung
auf ein bloß ausschiebendes Veto bei der Gesetzgebung, durch
unbeschränktes Steuerverweigerungsrecht der Volkskammer,
durch Verpflichtung aller Beamten und Officiere auf die
Verfassung, durch Überweisung wichtiger Verwaltungszweige
an gewählte Behörden.
Diese mächtige, die Regierung lenkende Volksvertretung
sollte dann ihrerseits wieder von dem souveränen Volke ab—
hängig bleiben vermittelst der Ertheilung gleiches allgemeines
Stimmrechts bei kurzen Wahlperioden, durch unbeschränkte
Ausübung des Vereins= und Versammlungsrechts, durch un-
bedingte Preßfreiheit und höchst beschränkte Polizeigewalt.
Nach dem Grundsatz der Gleichheit sollten alle Standes-
vorrechte abgeschafft, und der Adel, wenn nicht einfach auf-
gehoben, doch seiner bisherigen Privilegien verlustig werden.
Die Kirche würde in ihren äußern Rechtsverhältnissen zum
Gehorsam gegen die Gesetze des demokratischen Staats ver-
pflichtet, Wissenschaft und Schule von jedem kirchlichen Ein-
fluß befreit, und niemand zu einem religiösen Bekenntniß
genöthigt werden.
Zu vollständiger Verwirklichung war dies System wohl
an keiner Stelle gelangt, aber in zahlreichen Staaten doch so
weit durchgedrungen, daß der 1848 plötzlich eintretende Zu-
sammenbruch der bisherigen Autoritäten, die Überfluthung mit
neuen, oft provisorischen und unfertigen Gesetzen und die
legalisirte Ungebundenheit der Volksmassen eine große Ver-
wirrung und Unsicherheit in allen Verwaltungszweigen, neben
Rechtsbrüchen und Gewaltthaten aller Art hervorgerufen hatte.
Daß hier Abhülfe an hundert Stellen nöthig war, ist ebenso