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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 33. —
(Nr. 7696.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis · Obligationen
des Heilsberger Kreises im Betrage von 150,000 Thalern, II. Emission.
Vom 30. Mai 1870.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen r
Nachdem von den Kreisständen des Heilsberger Kreises auf dem Kreistage
vom 5. August 1869, beschlossen worden, die zur Vollendung der vom Kreise
unternommenen Chausseebauten nach Musgabe der durch das Privilegium vom
31. August 1868. (Gesetz. Samml. für 1868. S. 953 genehmigten Anleihe von
150,000 Thalern noch erforderlichen Geldmittel im Wege einer weiteren Anleihe
zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem
Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens der
Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von
150),000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der
Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern Kunden hat, in Gemäßheit
des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen
zum Betrage von 150,000 Thalern, in Buchstaben: Einhundert und funfzig
Tausend Tilem, welche in folgenden Apoints:
50,000 Thaler à 1000 Thaler,
50,000 à 500.
30,000 à 200
20,0000 à 100
= 150),000 Thaler,
„nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit
kinn Prozent jihrh zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden
olgeordnung jährlich vom Jahre 1874. ab mit wenigstens Tührtch Einem
Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten Schuld-
verschreibungen, tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes-
5 Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen) daß ein jeder In-
aber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Ueber-
tragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Jahrgang 1870. (Nr. 7606) 60 Das
Ausgegeben zu Berlin den 29. Juli 1870.