Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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(Nr. 7700) Allerhöchster Erlaß vom 18. Juni 1870., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Vorrechte an den Kreis Wolmirstedt, Regierungsbegirks Magdeburg, 
für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee von Wolmirstedt 
über Glindenberg nach der fiskalischen Abladestelle an der Elbe. 
N#% Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis- 
Cbaussee von Wolmirstedt über Glindenberg nach der fiskalischen Abladestelle an 
der Elbe im Kreise Wolmirstedt, Regierungsbezirks Magdeburg, genehmigt habe, 
verleihe Ich hierdurch dem Kreise Wolmirstedt das Erpropriationsrecht für die 
zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme 
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die 
Staats--Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich 
will Ich dem Kreise Wolmirstedt gegen Uebernahme der künftigen chausseemä- 
ßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes 
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussee- 
LPeid-Tarife, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die 
efreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, 
wie diese Bestimmungen auf den Staats- Chausseen von Ihnen angewandt wer- 
den, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Fe- 
bruar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei Vergehen auf 
die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 18. Juni 1870. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitzt. Camphausen. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche 
Arbeiten und den Finanzminister. 
(Nr. 7700—7701) (Nr. 7701.)
	        
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