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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 37. —
(Nr. 7716.) Konzessions · und Bestatigungs · Urkunde fuüͤr die Pommersche Central-Eisen-
bahngesellschaft. Vom 5. Juli 1870.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen u.§
Nachdem sich zur Esstellung einer Eisenbahn von Wangerin über Neu-
stettin nach Conitz eine Aktiengesellschaft gebildet hat, wollen Wir zum Bau
und Betriebe dieser Bahn Unsere landesherrliche Genehmigung hierdurch ertheilen,
zauch das anliegende, am 13. Juni 1870. notariell vollzogene Statut hierdurch
bestätigen.
Zugleich bestimmen Wir, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn-
Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen Vorschriften über die S
propriation und das Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder Grundstücke
auf das in Rede stehende Unternehmen Anwendung finden sollen.
Die gegenwärtige Urkunde ist mit dem Statute durch die Gesetz Samm-
lung zu veröffentlichen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Bad Ems, den 5. Juli 1870.
(I. §.) Wilhelm.
Für den Justizminister:
Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler.
Jahrgang 1870. (Nr. 7716.) 66 Sta-
Ausgegeben zu Berlin den 9. August 1870.