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g. 34.
Behandlung der Nachnahme-Sendungen.
Denjenigen Sendungen, auf welchen eine Nachnahme (ein Postvorschuß) baftet, sind
am Aufgabeorte Rückscheine nach untenstehendem Formulare beizufügen, welche von der
Abgabe-Postanstalt nach der Einlösung des Vorschusses ohne Verzug, oder im Falle der
Nichteinlösung, spätestens nach vierzehn Tagen zugleich mit der nicht eingelösten Sendung
nach dem Aufgabeort mit dem Vermerke über die erfolgte oder nicht erfolgte Einlösung
zurückzusenden sind.
Bei längerem Ausbleiben des Rückscheines hat die Postanstalt am Aufgabeorte ihrer
vorgesetzten Postbehörde behufs der Abstellung der Unregelmäßigkeit Anzeige zu erstatten.
—Formular
(Vorderseite.)
Rückschein über Postvorschuß-Gegenstände.
D o zu wolle hierunter
bemerken, ob d mit der heutigen Post dahin abgehende an
in , worauf Postvorschuß
baften, eingelöset worden ist, oder nicht ?
den ten 18
Post-Die
oben erwähnte Vorschuß-Sendung ist am ten hier
eingegangen und eingelöset worden.
den ten 18
Post-(Rückseite.)
Vorschuß Nückschein.
nach
6. 35.
Bezeichnung der Fahrpost-Sendungen.
Alle mit einem Begleitbriefe versehenen Fahrpost-Sendungen sind bei der Aufgabeostanstalt
mit dem Ortsnamen und mit einer Aufgabenummer deutlich zu bezeichnen.