Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1873. (64)

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Otstertrich.

die  Bildung  der  lirchlichen  Gemeinden  eingeräumt  wird,  so  ist  sie  baburch  auch
in  die  Lage  rersetzt,  die  gemeinsamen  öffentlichen  Religionsübungen
  hintan  zu  halten“.  Z

Mit  Ausnahme  von  einigen  Beamteten  erscheinen  die  Abgeordneten
aus  Wälschtyrol  wieder  nicht  im  Landtage.

30.  Neov.  (Böhmen).  Landtag:  Herbst  begründet  seinen  Antrag,  die

Rückwirkung  des  September-Patents  auf  dic  besonderen  Verhältnisse
des  Landes  einer  Prüfung  zu  unterziehen  und  seinen  (von  der  deutschen
  Partei  unterstützten)  Resolutionsentwurf  der  Commission  für
den  Antrag  des  Grafen  Nostiz  auf  eine  Dankadresse  an  den  Kaiser
zuzuweisen.  Herbst  und  die  deutsche  Partei  unterliegt  jedoch  mit
105  gegen  111  Stimmen  (sämmtliche  Czechen  und  die  Mehrzahl
der  Großgrundbesitzer).  Die  Commission  wird  überwiegend  in  czechischem
  Sinne  zusammengesetzt.

2.  Dec.  (Steyermark).  Landtag:  Debatte  über  die  Adresse  und  das

Septemberpatent.  Rede  Kaiserfelds.  Die  Adresse  wird  mit  50
gegen  7  Stimmen  (worunter  die  Bischösfe  von  Sockau  und  Lavant)
angenommen:

...  Der  Reichsrath  konnte  der  freudigen  Zustimmung  Oesterreichs,  besonders
  aber  jener  dieses  Landes  gewiß  sein,  ols  er,  die  Bewiise  aufrichtiger
Berecitwilligkeit,  zur  Verständigung  die  Hand  zu  bieten,  kundgebend,  an  den
Stufen  des  Thrones  Ew.  Maj.  die  Bitte  um  Einberusung  des  gesetzlichen
ungarischen  und  des  croatischen  Landtages  niederlegte.  Cs  war  ein  verhängnißvoller
  Irrthum  der  Negierung  anzunehmen,  daß  in  der  Verfassung  ein  innerer
  Wlderspruch  bestehe,  wescher  durch  Beseitigung  eines  wesentlichen,  ja  des
wesentlichsten  Bestandtheiles  derselben  in  dem  Augendlicke  behoben  werden  müsse,
wo  diese  Bitte  ihre  Ersüllung  finden  sollte.  In  der  Thal  find  in  der  Verfassung
  des  Reiches  die  Wege  gegeben,  welche  zu  der  gewünschten  Verstänolgung
  zu  führen  vermögen,  und  wenn  diese  Wege  nicht  lange  schon  betreten
wurden,  so  ist  der  treugehorsamste  Landtag  der  Ueberzeugung,  daß  die  Oindernisse
  nicht  in  der  Verfefsing,  sondern  außerhalb  derselben  lagen.  Wie  sehr
demnach  der  Landtag  auch  durch  die  hochherzige  Enischließung  Ew.  Moaj.  erfreut
  war,  mit  welcher  Ew.  Maj.  den  ungarischen  und  den  croatischen  Landtag
  wieder  in  ihre  constitutionelle  Wirksamkeit  und  besonders  zu  dem  Ende
einzusetzen  geruhten,  um  auf  beiden  die  staatsrechtlichen  Fragen  zur  Verhandlung
  und  womöglich  zu  einer  befriedigenden  Lösung  zu  bringen,  so  schmerzlich
mußte  er  doch  dadurch  berührt  werden,  daß  E.  M.  mit  dem  allerh.  Patente
v.  20.  Sept.  die  Wirksamkeit  des  Grundgesetzes  über  die  Reichsvertretung
sistirien.  Durch  die  Sistirung  der  Slaatsgrundgesetze  ist  für  die  ganze  Dauer
derselben  die  unwiderruflich  gewährleistete  Mitwirkung  an  der  Gesetzgebung
in  den  wichtigsten  Angelegenheiten  des  Reiches  beseitigt,  und  jene  Bürgschaften,
welche  —  fur  eine  entsprechende  Ourchführung  dringender  Reformen,  für  den
Ausschwung  der  von  tiefem  Siechthume  ergriffenen  wirthschaftlichen  und  financiellen
  Kröfte  des  Staates,  für  den  so  hart  bedrängten  Steuerträger,  sowie
für  den  tiei  erschütterten  Staatscredit  —  in  dieser  entschcidenden  Mitwirkung
der  Vertreter  der  Völker  liegen,  sind  damit  außer  Krafst  gesetzt.  Der  treugehorsamsle
  Landtag  muß  sich  hiedurch  um  so  mehr  beuuruhigt  fühlen,  als  die
für  das  Reich,  für  das  Recht  und  die  Freiheit  des  Bürgers  wichtigsten  Angelegenheiten

  wieder  dem  absoluten  Willen  der  Regierung  anheimgestellt  sind,

während  aus  dem  Patente  nicht  entnommen  werden  kann,  wann  oder  unter