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Otstertrich.
die Bildung der lirchlichen Gemeinden eingeräumt wird, so ist sie baburch auch
in die Lage rersetzt, die gemeinsamen öffentlichen Religionsübungen
hintan zu halten“. Z
Mit Ausnahme von einigen Beamteten erscheinen die Abgeordneten
aus Wälschtyrol wieder nicht im Landtage.
30. Neov. (Böhmen). Landtag: Herbst begründet seinen Antrag, die
Rückwirkung des September-Patents auf dic besonderen Verhältnisse
des Landes einer Prüfung zu unterziehen und seinen (von der deutschen
Partei unterstützten) Resolutionsentwurf der Commission für
den Antrag des Grafen Nostiz auf eine Dankadresse an den Kaiser
zuzuweisen. Herbst und die deutsche Partei unterliegt jedoch mit
105 gegen 111 Stimmen (sämmtliche Czechen und die Mehrzahl
der Großgrundbesitzer). Die Commission wird überwiegend in czechischem
Sinne zusammengesetzt.
2. Dec. (Steyermark). Landtag: Debatte über die Adresse und das
Septemberpatent. Rede Kaiserfelds. Die Adresse wird mit 50
gegen 7 Stimmen (worunter die Bischösfe von Sockau und Lavant)
angenommen:
... Der Reichsrath konnte der freudigen Zustimmung Oesterreichs, besonders
aber jener dieses Landes gewiß sein, ols er, die Bewiise aufrichtiger
Berecitwilligkeit, zur Verständigung die Hand zu bieten, kundgebend, an den
Stufen des Thrones Ew. Maj. die Bitte um Einberusung des gesetzlichen
ungarischen und des croatischen Landtages niederlegte. Cs war ein verhängnißvoller
Irrthum der Negierung anzunehmen, daß in der Verfassung ein innerer
Wlderspruch bestehe, wescher durch Beseitigung eines wesentlichen, ja des
wesentlichsten Bestandtheiles derselben in dem Augendlicke behoben werden müsse,
wo diese Bitte ihre Ersüllung finden sollte. In der Thal find in der Verfassung
des Reiches die Wege gegeben, welche zu der gewünschten Verstänolgung
zu führen vermögen, und wenn diese Wege nicht lange schon betreten
wurden, so ist der treugehorsamste Landtag der Ueberzeugung, daß die Oindernisse
nicht in der Verfefsing, sondern außerhalb derselben lagen. Wie sehr
demnach der Landtag auch durch die hochherzige Enischließung Ew. Moaj. erfreut
war, mit welcher Ew. Maj. den ungarischen und den croatischen Landtag
wieder in ihre constitutionelle Wirksamkeit und besonders zu dem Ende
einzusetzen geruhten, um auf beiden die staatsrechtlichen Fragen zur Verhandlung
und womöglich zu einer befriedigenden Lösung zu bringen, so schmerzlich
mußte er doch dadurch berührt werden, daß E. M. mit dem allerh. Patente
v. 20. Sept. die Wirksamkeit des Grundgesetzes über die Reichsvertretung
sistirien. Durch die Sistirung der Slaatsgrundgesetze ist für die ganze Dauer
derselben die unwiderruflich gewährleistete Mitwirkung an der Gesetzgebung
in den wichtigsten Angelegenheiten des Reiches beseitigt, und jene Bürgschaften,
welche — fur eine entsprechende Ourchführung dringender Reformen, für den
Ausschwung der von tiefem Siechthume ergriffenen wirthschaftlichen und financiellen
Kröfte des Staates, für den so hart bedrängten Steuerträger, sowie
für den tiei erschütterten Staatscredit — in dieser entschcidenden Mitwirkung
der Vertreter der Völker liegen, sind damit außer Krafst gesetzt. Der treugehorsamsle
Landtag muß sich hiedurch um so mehr beuuruhigt fühlen, als die
für das Reich, für das Recht und die Freiheit des Bürgers wichtigsten Angelegenheiten
wieder dem absoluten Willen der Regierung anheimgestellt sind,
während aus dem Patente nicht entnommen werden kann, wann oder unter