Contents : Die Verordnungen und Verfügungen über die Einrichtung deutsche Gerichte in Flandern und Wallonien.

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worden.  Daraufhin  hat  fast  die  gesamte  belgische  Justiz
unter  Führung  des  Kassationshofes  zur  Bekundung  ihrer
Solidarität  ihre  Tätigkeit  eingestellt,  wobei  auch  wohl
der  Wunsch  mitgesprochen  hat,  den  Deutschen  im  Augenblick
  des  Beginns  der  Entscheidungskänmpfe  an  der  Westfront
  möglichst  viel  Schwierigkeiten  zu  bereiten  und
deutsches  Personal  festzulegen.  Durch  die  Verordnungen
des  Herrn  Generalgouverneurs  und  des  Herrn  Generalquartiermeisters
  vom  6./7.  April  1918  ist  darauf  hin  die
Einführung  deutscher  Gerichte  verfügt  worden.  Als  ihre
Aufgabe  kommt  angesichts  dieser  Sachlage  nicht  etwa  die
Vorsorge  für  alle  Zweige  der  gerichtlichen  Tätigkeit  in
Frage,  sondern  es  handelt  sich  zunächst  nur  darum.

a)  durch  eine  beschränkte  Strafrechtspfiege  im  Interesse
  des  Okkupationsheeres  und  der  Okkupations-Verwaltung
  und  im  Einklang  mit  Artikel  43  der
Haager  Landkriegsordnung  für  Aufrechterhaltung
von  Ruhe  und  Ordnung  im  allgemeinen  zu
sorgen,

b)  die  Durchführung  zivilrechtlicher  Ansprüche  insoweit
  zu  ermöglichen,  als  deutsche  Interessen  es
erfordern.

Die  freiwillige  Gerichtsbarkeit  (juridiction  gracicuse)
ist  den  deutschen  Gerichten  vorerst  nicht  zugewiesen.    Sie
wird  von  den  belgischen  Friedensrichtern,  die  insoweit
im  Aınt  geblieben  sind,  mit  Genehmigung  des  Generalgouverneurs
  weiter  ausgeübt.  Ausser  diesen  sind  die
belgischen  Gerichtsschreibereien  in  Tätigkeit  geblieben,
von  denen  also  Akten  eingefordert  werden  können.

Unberührt  von  dem  Justizstreik  sind  das  flämische
Justizministerium  in  Brüssel  und  das  wallonische  Justizministerium
  in  Namur  geblieben.  Beide  sind  in  Verfolg
der  Verwaltungstrennung  seit  ı.  Juli  1917  an  die  Stelle
des  bis  dahin  für  ganz  Belgien  einheitlichen  Justizministeriums
  getreten  und  infolge  des  damals  ausgebrochenen
  Streiks  der  alten  Ministerialbeamten  überwiegend
aus  neuen  Elementen  (in  Brüssel  aus  aktivistischen
Flamen)  zusammengesetzt.  Jedes  der  beiden  Justiz-