Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

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(r. 8203.) Gesetz, betreffend die Bereitstellung einer Summe von 340,000 Thlrn. zum An- 
kauf der Suermondtschen Sammlung von Gemalden und Handzeichnungen 
älterer Meister aus den Verwaltungsüberschüssen des Jahres 1873. Vom 
31. Mai 1874. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen r. 
nirdnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, was 
olgt: 
S. 1. 
Der Sttatsregierung wird zum Ankauf der dem Rentier Suermondt zu 
Aachen gehörigen Sammlung von Gemälden und Handzeichnungen älterer 
Meister die Summe von dreihundert und vierzig tausend Thalern aus den Ver- 
waltungsüberschüssen des Jahres 1873. zur Verfügung gestellt. 
KC. 2. 
Der Finanzminister und der Minister der geistlichen, Unterrichts- und 
Medizinal-Angelegenheiten werden mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 31. Mai 1874. 
(L. S.) Wilhelm. 
Camphausen. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. Falk. v. Kameke. 
Achenbach. 
  
Iahranng 1474. (Nr. 8203—3204, 31 (Nr. 8204.)
	        
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