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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
N. 18.—
Inhalt: Sesetz, betreffend die Vermehrung des Betriebsmaterials der Staats- Eisenbahnen, S. 147. —
Gesey, betreffend die anderweitige Regelung der Wasserlaufabgaben im Gebiete des Regierungsbezirks
Wlesbaden, S. 266. — Geseh, betreffend die Verwendung der verfallenen Kaution für das Halle-
Soran- Gubener Eisenbahn-Unternehmen, S. 24% — Geseh, betreffend die Vollendung der Bahnen
von Hanan nach Offenbach, von Tilsit nach Memel und von Arnsdorf nach Gassen, S. 2530. —
Vertrag ##ischen Preußen und Lippe wegen Uebertragung der Leitung der Grundsteuerveranlagung
in Fürstenthum Lippe auf Ksuiglich Dreußische Behörden und Beamte, S. 361. — Uelount-
machung der nach dem Gesetz vom 10. April 1872. durch die Regierungs-Amtsblätter publizirten
landesherrlichen Erlasse, Urkunden 2c., S. 157.
(Nr. 8214.) Gesetz, betreffend die Vermehrung des Betriebsmaterials der Staats-Eisen-
bahnen. Vom 7. Juni 1874.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von reußen u.§
verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, was folgt:
K. 1.
Aus den Geldmitteln, welche auf Grund der Bestimmungen in den
Artikeln VI. und VII. des Reichsgesetzes, betreffend die Französische Kriegskosten-
entschädigung, vom 8. Juli 1872. (Reichs-Gesetzbl. S. 289.) der Preußischen Staats-
kasse überwiesen sind, ist die Summe von zehn Millionen (10,000,000) Thalern
zur Vermehrung des Betriebsmaterilals der Staatsbahnen zu verwenden.
. 2.
Die Ausführung dieses Gesetzes en dem Finanzminister und dem Minister
für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten übertragen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Schloß Babelsberg, den 7. Juni 1874.
G. §.) Wilhelm.
Camphausen. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. Falk. v. Kameke.
Achenbach.
Johrgeng 1874. (Nr. 8214—8215) 36 (Nr. 8215.)
Ausgegeben zu Berlin den 30. Juni 1874.