Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1874. 
XXXIII 
  
Datum 
des 
Gesetzes 2c. 
Ausgegeben 
u 
Berlin. 
Nr. 
des 
Stücks. 
Nr. 
des 
Gesetzes. 
Seite. 
  
1874. 
24. Juli. 
27. 
27. 
  
1874. 
21. Novbr. 
31. August. 
1. Oktbr. 
21. 
Jahrgang 1874. 
Allerhöchstes Privilegium wegen Ausgabe auf 
den Inhaber lautender Kreisobligationen 
V. Emission des Pr. Holländer Kreises im 
Betrage von 59,000 Thalern. 
Allerhöchster Erlaß, betreffend eine Aenderung des 
Regulativs über den. Geschäftsgang bei der 
Ober-Rechnungskammer. 
Allerhöchster Erlaß, wodurch genehmigt wird, daß 
die durch Entscheidungen der Landdrostei zu 
Lüneburg resp. zu Stade neu geregelte Grenze 
der Gemeinden Ost. Ahrsen, West-Jarlingen 
und Kettenburg gegen die Gemeinden Ottingen 
und Visselhocvede zugleich als Grenze des Amts 
Fallingbostel und des Amtsgerichts Wals. 
rode gegen das Amt und das Amtsgericht 
Rotenburg festgestellt werde. 
Allerhöchster Erlaß, enthaltend die Genehmigung, 
daß die in Anlaß der Abfindung von Weide- 
berechtigungen in den fiskalischen Interessenten. 
forsten des Thüster und Duinger Berges neu 
geregelte Grenze der selbstständigen fiskalischen 
Fer bezirke Duingerberg und Rotterholz gegen 
die Gemeinde Rott, ferner die in Folge der 
Spezialtbeilung und Verkoppelung der Feld- 
mark Lübbrechtsen neu bestimmte Grenze der 
Gemeinde Lübbrechtsen gegen die Gemeinde 
Hoyershausen, sowie die in Anlaß der Aufhe- 
bung des Weiderechts der Domainc Eggersen 
auf der Feldmark Hoyershausen entstandene 
neue Grenze des selbstständigen fiskalischen 
Forstbezirks Külf gegen die Gemeinde Hoyers. 
hausen zugleich als Grenze des Amts Lauen- 
stein und des Amtsgerichts Coppenbrügge 
egen das Amt und das Amtzgericht Al. 
feldt 2rc. festgestellt werde. 
Allerhöchster Erlaß, durch welchen die Genehmi- 
gung dazu ertheilt wird, daß die bei Gelegen- 
heit der Verkoppelung der Feldmark Hettensen 
neu geregelte Grenze der Gemeinde Hettensen 
gegen die Gemeinde Lödingsen zugleich als 
Glenze des Amts und des Amtsgerichts Nort- 
  
  
22. 
24. 
24. 
  
8231. 
351. 
Nr. 6. 
294. 
Nr. 15. 
315. 
Nr. 16. 
347. 
Nr. 2. 
 
	        
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