Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

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5)  die  Kassendiener  bei  den  Generalkommissionen  zu  Breslau,  Münster
und  Stargard,

6)  der  Rendant,  der  Oekonomie-Inspektor  und  der  Kassendiener  der
Thierarzneischule  in  Berlin.

B.  Die  Höhe  der  Kaution  für  die  Beamtenklassen  unter  A.  beträgt  für:

1)  die  Gutsadministratoren  der  staats=  und  landwirthschaftlichen  Akademie
zu  Eldena  und  der  landwirthschaftlichen  Akademie  in  Proskau  2000  Thlr.
den  Gutsadministrator  der  landwirthschaftlichen  Akademie

in  Poppelsrrbb  1000
2)  den  Rendanten  der  landwirthschaftlichen  Akademie  in  Proskau  1200
die  zugleich  als  Sekretaire  fungirenden  Rendanten  der  staatsund
  landwirthschaftlichen  Akademie  in  Eldena  und  der
landwirthschaftlichen  Akademie  in  Poppelsdor.  1000
die  zugleich  als  Sekretaire  fungirenden  Rendanten  des  pomologischen
  Instituts  in  Proskau  und  des  pomologischen

und  Weinbau--Instituts  in  Geisenheim  .  .  .  .  .  .  .  ..  .  .  ..  800

3)  die  Rendanten  der  Generalkommissionen  in  Breslau,
Münster  und  Stargard  .  .  .  .  ..  .  ..  .  .  .  .  ..  .  .  .  ....  ...  .  .  .  ..  2400

4)  die  Kassenkontroleure  der  Generalkommissionen  zu  Breslau,
Münster  und  Stargrnnd  ...  ......  .  .  ..  900

5)  die  Kassendiener  der  Generalkommissionen  zu  Breslau,
Münster  und  Stargrrd  150
6)  den  Rendanten  der  Thierarzneischule  in  Berlln.  1200
den  Oekonomie-Inspektor  derselhen  800
den  Kassendiener  derseen  .  .  150

II.  Im  Bereiche  der  Gestütverwaltung.

A.  Zur  Kautionsleistung  verpflichtet  sind  nachfolgende  Beamtenklassen:
1)  die  Rendanten  der  drei  Hauptgestüte,
2)  die  Rechnungsführer  der  Landgestüte,
3)  die  Wirthschaftsdirigenten  bei  den  drei  Hauptgestüten  und  dem  Posenschen
  Landgestüt,

4)  diejenigen  Gestütbeamten,  welche  bei  der  Magazinverwaltung  betheiligt
sind,  gleichviel,  ob  sie  als  erste  oder  zweite  Beamte  (Kontroleure)

fungiren.
B.  Die  Höhe  der  Kaution  für  die  Beamtenklassen  unter  A.  beträgt  für:
1)  die  Rendanten  der  drei  Hauptgestüüft  2000  Thlr.
2)  die  Rechnungsführer  der  Landgestüht  700

z)  die