Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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(Nr.  8254.)  Bekanntmachung,  betreffend  das  Ergebniß  der  Klassensteuer-Veranlagung  für
das  Jahr  1875.  Vom  23.  Januar  1875.

A##  Grund  der  Bestimmungen  im  F§..  6.  des  Gesetzes  vom  25.  Mai  1873.
(Gesetz  Samml.  S.  213.)  und  im  F§.  5.  des  Gesetzes  von  demselben  Tage
(Gesetz  Samml.  S.  222.)  wird  hierdurch  bekannt  gemacht,  daß  an  Klassensteuer  für
das  Jahr  1875.  nur
zwei  Mark  achtzig  Pfennige
auf  jede  drei  Mark  der  wernlagten  Jahres  steuer  zu  entrichten  sind.  Der
biernach  weniger  zu  entrichtende  Betrag  von  zwanzig  Pfennigen  auf  jede  drei
Mark  der  Jahres  euer  vertheilt  sich  auf  die  einzelnen  Monatsraten  der  letzteren
in  der  Art,  daß  auf  jede  25  Pfennige  der  veranlagten  monatlichen  Klassensteuer
für  den  ersten  Monat  jedes  Kalenderquartals  nur  je  24  Pfennige,  für  den
zweiten  und  dritten  Monat  jedes  Kalenderquartals  nur  je  23  Pfennige
erhoben  werden.

Der  Normalbetrag  der  Klassensteuer  ist  gesetzlich  festgestelt  auf

"000,000  Mark.
Der  durch  Reklamationen  und  Rekurse  entstandene
Ausfall  gegen  den  Normalbetrag  des  Jahres  1874.  ist  festgestellt
  aaiiffmm..  .  .  .  ...  253,266
Summa  42,253,266  Mark.
Veranlagt  sind  für  170  ...  .  ...  44,495,  262
Mithin  mehr  2,241,996  Mark.
Hiernach  würden,  um  die  berichtigte  Soll-Einnahme  von  42,253,266  Mark
zu  erhalten,  auf  jede  3  Mark  der  veranlagten  Jahressteuer  zu  entrichten  sein:
2  Mark  84  /8  Pfennige;
da  aber  nach  gesetzlicher  Vorschrift  bei  Feststellung  der  weniger  zu  entrichtenden
Jahressteuer  Beträge  von  5  Pfennigen  und  darunter  außer  Betracht  bleiben,
und  der  hierdurch  Segen  den  Normalbetrag  entstehende  Ausfall,  welcher  sich  für
dieses  Jahr  auf  724/354  Mark  berechnet,  erst  im  nächstfolgenden  Jahre  aus--
  leichen  ist,  so  sind  für  das  Johr  1875.,  wie  oben  bestimmt  worden,  nur
ark  80  Pfennige  auf  je  3  Mark  der  veranlagten  Jahressteuer  zu  entrichten.
Berlin,  den  23.  Januar  1875.

Der  Finanzminister.
Camphausen.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Staats-Ministeriums.
Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei
(R.  v.  Decker).