Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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einschließlich des Flottwerks und des Wasserraumes von Flößen, welche ganz oder 
theilweis aus vierkantig beschlagenen Hölzern (Quadratholz) oder Balken basichen, 
sechs, von allen andern Flößen fünf Pfennige der Reichemarkrechnung bei jeder 
er vier genannten Schleusen erhoben werden. Bei der -rechnung der bberslcche 
wird eine Fläche von überhaupt weniger als 9 Quadratmetern vollen 9 Quadrat- 
metern lecchgestell, dagegen bei größeren Flächen ein Ueberschuß von weniger 
als 4 Quadratmetern außer Betracht gelassen und ein Ueberschuß von mindestens 
4: Quadratmetern für 9 Quadratmeter gerechnet. 
Ferner bestimme Ich folgende Aenderungen des Tarifs vom 27. Dezember 
1871., nach welchem die Abgabe für die Benutzung des Klodnitz-Kanals, sowie 
für die Benutzung des Schiffsbauplatzes und der Lagerplätze an demselben zu 
erheben ist (Gesetz Samml. von 1872. S. 63.): 
1) die Abgabe von geflößtem Hel e — B. I. 1. und 2. des Tarifs — wird 
für je 3 Quadratmeter der O Feut einschließlich des Flottwerks und des 
Wasserraumes von Flößen, welche ganz oder theilweise aus vierkantig be- 
schlagenen Hölzern (Quadratholz) oder aus Balken bestehen, auf fünf, von 
allen anderen Flößen auf vier Pfennige der Reichsmarkrechnung festgesetzt, 
wobei Mengen von überhaupt weniger als 3 Quadratmeter Oberfläche 
vollen 3 Quadratmetern gleichgestellt, Ueberschüsse von mindestens 12 
Quadratmeter für 3 Quadratmeter gerechnet, kleinere Ueberschüsse als 
11 Quadratmeter außer Betracht gelcheen werben ,- 
2) an Niederlagegeld für die Benutzung der Lagerungsplätze am Kanal zur 
Lagerung von Hoh,. wenn die Lagerung länger als vierzehn Tage dauert, 
— Position D. e. des Tarifs — sind für je 4 Kubikmeter Holz fünfzehn 
Pennige der Reichsmarkrechnung zu erheben. 
Diese Abänderungen beider genannter Tarife treten mit dem 1. Januar 
1875. in Kraft. 
Berlin, den 31. Dezember 1874. 
Wilhelm. 
Camphausen. Achenbach. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Fr. 8261.)
	        
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