Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr.  37.  283

B.

Darlegung
der  für  die  Stenerpflicht  in  Hetracht  kommenden  Verhältnige.

1.  Beruht  der  Erwerb:

à)  auf  gesetzlicher  Erbfolge?  (#a  oder  neinnt:t

b)  auf  einer  Verfügung  von  Todes  wegen?  vom.  ten

(Testament,  gemeinschaftliches  Testament,  n  ........  ,cröffnctam-««--  ten  #19
trag,  Schenkung  von  Todes  wegen  und  dergleichen):

c)  auf  welchem  anderweiten  Rechtsgrunde?

2.  Erfolgt  die  Regelung  des  Nachlasses:
a)  außergerichtlich?  (ja  oder  nein,  und  durch  wen:
b  gerichtlich?  (ja  oder  nein,  Bezeichnung  der  Behörde  und  Aktenzeichen):
J)  durch  einen  Notar?  (ja  oder  nein,  Name  und  Wohnort):

3.  War  der  Erblasser:
a)  ein  Deutscherr  b„  und  welchem  Bundesstaate  gehörte  er  anp.
b)  ein  Reichsangehöriger  (im  beutschen  Schutzgebiete)  und  ohne  Staatsangehörigkeit?
e)  ein  Ausländer:;  A1nd  welchem  Staate  angehörig?  .

4.  2  der  Erblasser  seinen  Wohnis.  oder  in  Ermangelung  eines  solchen
einen  gewöhnlichen  senkgal  .....................................................................
a)mDeutschland?..............  Ort:  Bundesstaat:
b)  im  deutschen  Schutzgebiete?
c)  im  Auslande?

5.  Befindet  sich  der  Nachlaß  —  ganz  oder  teilweise  —  in  Deutschland?  ,  im  Auslande?  ,
mememdeutschenSchutzgebtetek........................·...............·..

6.GehdrenzumNachlasseGrundstückemDeutschlandP»-.-..-.  und  in  welchem  Bundesstaate  liegen  sie?

An  welcher  Stelle  sind  diese  Grundstücke  in  dem  Nachlaßverzeichnis  aufgeführt?
In  Abteilung  !  ,  laufende  Nummier

7.  Angabe  der  etwa  streitigen  Erwerbsanfälle:

—————————————————————————————.—————  2

8.  Sind  die  im  Nachlaßverzeichnis  in  Abteilung  1  unter  a  aufgeführten  land-  oder  forstwirtschaftlichen
Grundstücke  nach  dem  1.  Juli  1906  und  innerhalb  der  dem  Anfalle  vorhergehenden  fünf  oder  zehn

Jahre  Gegenstand  eines  steuerpflichtigen  Erwerbes  gewesen?  (Nur  zu  beantworten,  wenn  der  gegenwärtige
Anfall  dieser  Grundstücke  an  leibliche  Eltern,  voll-  und  halbbürtige  Geschwister,  sowie  an  Sine  ersten  Grades

von  Geschwistern  erfolgt)  —  ja  oder  nein  ..  ,  innerhalb  fünf  oder  zehn  Jahren  —  5e9