Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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(Nr.  8274.)  Gesetz,  betreffend  einige  Aenderungen  der  direkten  Steuern  in  den  Hobenzollernschen
  Landen.  Vom  25.  März  1875.

Wir  Wilhelm)  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  #

verordnen,  mit  Zustimmung  beider  Häuser  des  Landtages,  für  die  Hohenzollernschen
  Lande,  was  folgt:  n
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An  Grund-,  Gefäll-,  Gebäude-,  Gewerbe=  und  Kapitaliensteuer  sind  statt
des  bisherigen  Steuersatzes  fortan  zu  entrichten  von  je  100  Mark  Steuerkapital:
17  Pfennige  Steuer.  «

§.2.

Die  Dienstertragssteuer  wird  nach  folgenden  Abstufungen  erhoben.  Bei
einem  Einkommen  von  180  Mark  bis  200  Markeinschließlich  :  Prozent,
von  jeden  weiteren  100  Mark  über  20  500  -  1  -

.  500  1100  1
.  1100  1600  „  2  .
-1600--2400-  ·2;-«-2400--3200-
  -  3  -
-3200  -  4200  33  —
4200  4  -

Einkommen  unter  180  Mark  sind  von  der  Dienstertragssteuer  befreit.  Die
unter  dem  Dienstertrage  Friffenen  Naturalien,  sowie  der  Genuß  freier  Wohnung
  sind  nach  den  ortsüblichen  laufenden  Preisen  zu  berechnen.

g.  3.

Die  Gebühren  des  Ortsvorstehers  für  Aufstellung  der  Kataster  und  der
Einzugsregister  der  Kapitaliensteuer  werden  auf  je  2  Pfennige  für  jeden  Steuerpflichtigen,
  diejenigen  des  Ortserhebers  für  den  Einzug  der  Kapitalien-  und
Dienstertragssteuer  auf  2  Pfennige  von  jeder  Mark  festgestellt.

F.  4.

Die  Steuer  für  den  Gewerbebetrieb  im  Umherziehen  beträgt  fortan  jährlich
mindestens  2  Mark  und  höchstens  10  Mark  für  die  Person.  ußerdem  finden
noch  die  Sätze  von  4,  5  und  7  Mark  Anwendung.  Die  im  F.  2.  des  Gesetzes
vom  14.  September  1857.,  betreffend  den  Gewerbebetrieb  im  Umherziehen  in  den

ohenzollernschen  Landen  (Gesetz=  Samml.  für  1858.  S.  9.),  bestimmten  Steuersätze
  werden  in  der  Weise  abgeändert,  daß  an  die  Stelle
des  Steuerbetrages  von  1  Gulden  ein  solcher  von  2  Mark,
"n  .  -  4

-  5
-  7

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tritt.

Jahrgang  1875.  (Nr.  8274)  25  Bei