Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

XXII

Chronologische  Uebersicht  des  Jahrganges  1875.

 

Datum

bes
Gesetzes  2c.

Ausgegeben

zu
Berlin.

Inhalt.

Nr.
des

Stückz.

Nr.

bes

Gesetzes

Seite.

 

1875.
31.  Mai.

2.  Juni.

14.  —

 

1875.
3.  Juni.

14.  August.

29.  Septbr.
14.  August.

29.  Sepibr.

13.  Juli.

24.  Novbr.

3.  August.

26.  Jumi.

8.  Jul.

 

*  betreffend  die  geistlichen  Orden  und

ordensähnlichen  Kongregationen  der  katholischen
  Kirche.  .

Privilegium  wegen  Ausgabe  auf  den  Inhaber
lautender  Obligationen  der  Stadt  Cöln  im
Betrage  von  6  Millionen  Mark  Reichsmünze.

Statut  der  Genossenschaft  zur  Melioration  des
Kottenbruches  im  Kreise  Czarnikau.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Verleihung  des
Enteignungsrechts  und  der  fiskalischen  Vorrechte
an  den  Kreis  Strasburg  für  den  Bau  einer
Chaussee  von  Gurzno  nach  Bartnicka  zum
wuschueß  an  die  Strasburg-Lautenburger  Kreis.

ussee.

Privilegium  wegen  Ausfertigung  auf  den  Inhaber
lautender  Kreis-Obligationen  des  Kreises
Gerdauen  im  Betrage  von  180,000  Mark
Reichswährung  II.  Emission.

Gesetz,  betreffend  die  Ueberweisung  einer  Summe
von  4,500,000  Mark  an  den  Provinzial.
verband  von  Schleswig=  Holstein.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  das  dem  Kreise
Heydekrug  verliehene  Enteignungsrecht  für
die  zum  Ausbau  der  drei  Jufuhrwege  von  der
Tilsit=  Memeler  Staatsstraße  nach  den  Bahm
höfen  der  Tilsit-Memeler  Eisenbahn  zu
Wießen,  Heydekrug  und  Saugen  erforderlichen
Grundstücke.

Privilegium  wegen  Ausfertigung  auf  den  Inhaber
lautender  Kreis-Obligationen  des  Heyde.
kruger  Kreises  im  Betrage  von  36,600  Mark
Reichsmünze.

Vertrag  zwischen  Preußen  und  Anhalt  wegen
Führung  der  Berlin-Wetzlarer  Eisenbahn
durch  Herzoglich  Anhaltisches  Gebiet  und  wegen
Anlage  einer  Zweigbahn  nach  Staßfurt  bezw.
Leopoldshall.

Gesetz,  betreffend  die  Uebertragung  der  Auseinandersetzungsgeschäfte
  innerhalb  des  Bezirks
des  Justizsenats  zu  Ehrenbreitstein  auf
die  Generalkommissionen  zu  Münster
und  Kassel.

Verordnung  betreffend  die  anderweitige  Abgrenzung
der  Bezirke  der  Landarmenverbände  der
Provinz  Sachsen  und  der  Altmark.

 

39.

42.
39.

42.

26.

44.

44.

24.

 

8292.

8331.

 

217-218.
559.
Nr.  5.

581.
Nr.  3.
559.
Nr.  6.

581.
Nr.  4.
367-368.

603.
Nr.  2.

603.
Nr.  3.

525-528.

233-231.

323.324.