Soldat. 49
280. Ist für diesen Fall der Einberufung nicht auch eine
bestimmte Ordnung unter den verschiedenen Jahrgängen
festgestellt?
Ja, auch in diesem Falle sollen die Ersatzmannschaften der
Reserve und Landwehr je nach Bedarf, stets mit dem jüngsten
Jahrgange beginnend, zum Dienste beigezogen werden.
281. Was ist da für eine Ersatzmannschaft der Reserve gemeint,
die l. oder II. Klasse?
Die II. Klasse, weil ja bei Mobilisirung die I. Klasse
schon zum stehenden Heere einberufen wird und da aufhört, Ersatzmannschaft
zu sein.
12. Abschnitt: Controle.
§ 1. Im Allgemeinen.
282. Wie aber bleibt man auf dem Laufenden über alle diejenigen,
welche nicht präsent sind?
Durch Controlversammlungen.
283. Wann finden diese statt!
Jährlich im März und Oktober.
284. Wot
Im Compagnie-Bezirke (227), außerhalb aber nie.
285. Wer hat sich zu denselben einzufinden!
Die Ersatzmannschaften, Reservisten, Landwehrmänner, Beurlaubten.
286. Wer hält diese Controlversammlungen ab
I. In denjenigen Compagnie-Bezirken, in welchen eigens
ernannte Compagnie-Commandanten vorhanden sind, werden die
Controlversammlungen durch diese,
II. in den übrigen Compagnie-Bezirken durch gqualificirte
Landwehr-Offiziere abgehalten, falls solche sich freiwillig zur Uebernahme
dieser Dienstverrichtung verstehen.
III. Andernfalls werden durch die Brigade-Commandanten
von den im Brigadeverbande stehenden Infanterie-Regimentern zur
Abhaltung der Controlversammlungen geeignete Offiziere aus der
Zahl der Oberlieutenants oder jüngeren Hauptleute commandirt,
und zwar wo möglich für jeden Landwehr-Bezirk nur Ein Offizier.
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