Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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Zusätzliche  Bestimmungen.

Bei  Berechnung  vorstehender  Abgaben  werden  überschießende  Bruchtheile
der  Einheit  (1  oder  2  Kubikmeter  resp.  1  Tonne),  wenn  sie  3  oder  mehr  betragen,
  für  voll,  wenn  sie  weniger  betragen,  gar  nicht  gerechnet.

Berlin,  den  25.  März  1875.

(L.  S.)  Wilhelm.
Camphausen.  Achenbach.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Staats-Ministeriums.
Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-  Hofbuchdruckerei
(R.  v.  Decker).