Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

— 455 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 32— 
Inhalt: Tarife, nach welchen die Schiffahrtsabgaben in den nicht fiskalischen Häsen der Provinz Schleswig- 
Holstein, nämlich in Altona, Apenrade, Büsum und Warwerort, Burg auf Fehmarn, Calloe, Eckern- 
förde, Flensburg, Itzehoe, Kappeln, Kellinghusen, Kiel, Laboe, Meldors, Rothenspieker und Wilster 
bis auf Weiteres zu erheben sind, S. 458. bis 4%. 
  
(Nr. 8345.) Tarif, nach welchem die Hafenabgaben zu Altona, im RegierungSbezirk 
Schleswig, bis auf Weiteres zu erheben sind. Vom 25. März 1875. 
A. A1 Hafengeld wird entrichtet per Kubikmeter Netto-Raumgehalt und 
zwar nur einmal beim Eingange 
1) von allen Schiffen und Fnheugen welche aus Orten an der Elbe 
oder aus Flüssen, welche in die Elbe ausmünden, kommen: 
a) insofern sie nicht seewärts wieder abgehen 3 M. 
b) insofern sie demnächst seewärts wieder abgehen 5 
2) von allen aus See eintreffenden Schiffen: 
a) von 85 Kubikmeter Netto-Raumgehalt und darunter. 5 
b) von mehr als 85 Kubikmeter Netto--Raumgehalt 10 
Ausnahmen. 
1) Shaife, welche aus See leer, geballatte! oder beladen mit thierischen Ab- 
fällen (Knochen, gung Klauen, Gedärmen, Blut), Bauholz, leeren. 
Bouteillen, Brennholz, Cement, Cementsteinen, Cichorienwurzeln, Cinders, 
Koaks, Dachpfamnen, Dünger (Guano), Eichenborke, Eichenlohe, Erde, 
Fliesen, Florren, Gyps, Glasscherben, Holzohlen, Kalk, Kalksteinen, 
linker, Knochenschaum, Knochenschwärze, Kreide, leeren Krügen, Mauer- 
steinen, Sand, Schiefer, Schlachtvieh, Stabholz, Steinen, Steinkohlen, 
Traß, Thon, Töpferwaaren, Torf, Traßsteinen, Tufssteinen und Zucker- 
schaum in den Hafen kommen, haben nur zu entrichten, auch wenn sie 
mehr als 85 Kubikmeter Netto-Raumgehalt haben ... 5 M. 
Anmerkung: Bei vorstehend genannten Waaren wird eine Bei- 
ladung anderer Handelsartikel bis zum Gewicht von 60 Zentnern 
nicht in Betracht gezogen. 
Jabrgang 1875. (Ne. 8645.) 66 2) Von 
Ausgegeben zu Berlin den 26. Juli 1875.
	        
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