Full text: Handbuch für das Deutsche Reich auf das Rechnungsjahr 1918. (40)

196 
Reichsversicherungsamt. 
  
  
Das Amt mit einem Präsidenten an der Spitze zerfällt in zwei Abteilungen (Abteilung für 
Unfallversicherung, Abteilung für Kranken-, Invaliden= und Hinterbliebenenversicherung) unter 
der Leitung je eines Direktors. Es bildet außerdem Spruch= und Beschlußsenate. Auch ist bei ihm 
eine Rechnungsstelle errichtet. Die Spruchsenate bestehen — abgesehen vom Großen Senat mit 
11 oder 13 Mitgliedern — aus 7, die Beschlußsenate regelmäßig aus 5 Mitgliedern. Den Vorsitz 
in den Senaten führen der Präsident des Amtes, die Direktoren und Senatspräsidenten. Als 
Beisitzer wirken mit von dem Bundesrate zum größten Teil aus seiner Mitte gewählte nichtstän- 
dige Mitglieder, ständige Mitglieder des Amtes und nichtständige Mitglieder aus den Vertretern 
der Arbeitgeber und Versicherten, in den Spruchsenaten auch je 2 richterliche Beamte. 
Als Aufsichtsbehörde hat das Amt an der Organisation der Versicherungsträger mitzuwirken 
und führt — abgesehen von gewissen Ausnahmen (staatliche und kommunale Ausführungs- 
behörden usw.) — die Aufsicht über die Versicherungsträger der Unfallversicherung und In- 
validen= und Hinterbliebenenversicherung, wobei ihm Strafbefugnisse gegenüber den Mit- 
gliedern von Vorständen und sonstigen Organen der Berufsgenossenschaften und Versicherungs- 
anstalten zustehen. 1 
Als Beschlußbehörde entscheidet es über Beschwerden oder weitere Beschwerden gegen An- 
ordnungen und Entscheidungen der Oberversicherungsämter, Versicherungsämter und Versiche- 
rungsträger. Hier kommen namentlich Entscheidungen über Fragen der Versicherungspflicht, 
der versicherungsrechtlichen Zugehörigkeit der Beitragspflicht und -höhe in Frage. 
Als Spruchbehörde entscheidet es über Rekurse und Revisionen gegen Entscheidungen der 
Oberversicherungsämter über Ansprüche der Versicherten und ihrer Hinterbliebenen sowie über 
Ersatzansprüche. 
Die Entscheidungen des Amtes sind, abgesehen von einer Ausnahme (Beschwerde an den 
Bundesrat bei der Ablehnung der Genehmigung von Satzungen), endgültig. 
Der Rechnungsstelle des Reichsversicherungsamts sind rechnerische, statistische und versiche- 
rungswissenschaftliche Arbeiten, insbesondere die Verteilung der Renten, Witwengelder und 
Waisenaussteuern auf Reich, Gemeinvermögen und Sondervermögen sowie die Abrechnung 
mit den Postverwaltungen übertragen. 
An die Stelle des Reichsversicherungsamts treten in den gesetzlich vorgesehenen Fällen als 
oberste Aufsichts-, Spruch= und Beschlußbehörde die Landesversicherungsämter für die König- 
reiche Bapern und Sachsen und für das Großherzogtum Baden. 
Präsident. 
Dr. Kaufmann, Wirklicher Geheimer Ober-Regierungsrat lmit dem Range eines Nates 
I. Klassell, Ehrendoktor der Universität Berlin (Pr Rê##m.E.) (Pr Krom. St.) (Pr Erss2w) 
(Pr RKM2) (Pr LD2) (Bay Mich2) (KSä VK) (KSä Aa) (Wrt F2a) (Wrt ChK) (Bd 
8. L#a) (Hss Pab) (Psf AEfKr V) (GSä F2b) (Old Voaa) (Brn Wa) (Bru KVKa) (HSä 
H2a). 
Vom Bundesrate gewählte Mitglieder. 
Dr. Huber, Königl. Bayerischer Ministerial- Se. Exz. Frhr. v. Biegeleben, Großherzogl. 
direktor; siehe Bundesrat. Hessischer Wirklicher Geheimerat, außer— 
Dr. Hallbauer, Königl. Sächsischer Geheimer ordentlicher Gesandter und bevollmächtigter 
Rat undMinisterialdirektor; siehe Bundesrat. Minister; siehe Bundesrat. 
Se. Exz. Dr. Nieser, Großherzogl. Badischer Se. Exz. Dr. Paulssen, Großherzogl. 
Wirklicher Geheimer Rat, außerordentlicher Sächsischer Wirklicher Geheimer Ratj; 
Gesandter und bevollmächtigter Minister; siehe Bundesrat. 
siehe Bundesrat.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.