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1) der Provinzialverband von Preußen 2/465,166 Mark,
2)= - -Brandenburg........... 1,539,531-
3) .Pommern . . . .. 1/,131,114
4) " . Posen 1,160,0773
5) - Schlessen 2,081,08
3 - " . Sachsen 1,229,319
7) - - Schlezwig Holstein ... . .. 730568E
8) . Westfalen . . 1,017,285
9) •1-m der Rheinproriz 1,735,755
10) Stadtkreis Berin. 264,897
11) - Frankfurt a. M. ......... .. . . . . . . . .. 36/000
12) . Landeskommunalverband der Hohenzollernschen
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13), Provinzialverband von Hunnover für das dem-
selben einverleibte Jadegebeit 1,266
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Ueberweisung der in Außer den im F. 2. festgestellten Jahresrenten werden den ebendaselbst
n dhrrsna, gedachten Kommunalverbänden aus den Kapttalbeständen des gemäß §. 5. des
· « gesetzes vom 30. April 1873. gebildeten Fonds folgende Summen nebst den
bar belegten Dotations ·
sonds on die nru aue, auf dieselben entfallenden Antheilen an den, den Kapitalien bis zu dem Zeit-
zustattenden Provin-
Nalverbände und punkte ihrer Ueberweisung (§. 17.) zugewachsenen Zinsen überwiesen:
bandestheile. 1) dem Provinzialverbande von Praußen .............. 2,085,696 Mark,
2) " " landenburg . 1,172, 106
3) Pommern . . . .. . . . . . . 990,513
4) - - osen 1,546,011
5)= - - chlesen 1,748,493
6) · - gä) en...·.. l........ 1 9337838 -
· - - eswiioein... , -
Si - - Westfaleng Hst ....... 1,363,284-
9s - der Rheinprorin 2,320,635
8 Stadtkreise Berlin ...... .. .. .. .... . ... .. . . .. 345/519
1# - - Frankfurt a. . E ...... ll....... 47,079-
soLos lverbande der Hohenzollern
ane . . . . ... h 5 ..... schen 62,433
13) Provinzialverbande von Hannover für das Jade-
geie.....·............................... 1,656-
§.4.
Verwendungszwecke der Die Ueberweisung der in den §I#H. 2. und 3. gedachten Summen an die
der eansatten im G. 2. unter Nr. 1—12. genannten Kommunalverbände erfolgt zur Verwen-
den und Landestheilen dung für folgende Zwecke:
* 1) Fürsorge für den Neubau von chaussirten Wegen und Unterstützung des
Gemeinde= und Kreiswegebaues,
2) Beförderung von Landesmeliorationen, soweit sie nach Zweck und Umfang
eine nicht über das provinzielle Interesse hinausgehende **DX
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