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Gesetz= Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
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JNr. 45.—
Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Jusammensetzung und Juständigkeit der für die evangelischen
Gemeinden des Konsistorialbezirks Wiesbaden zu berufenden außerordentlichen Synode, S. doy7. —
Verordnung, betreffend die Jusammensetzung und Zuständigkeit der für die evangelischen Gemeinden
des Konsistorialbezirks Wiesbaden zu berufenden außerordentlichen Synobe, S. öos.
(Nr. 8390.) Allerhöchster Erlaß vom 8. November 1875., betreffend die Zusammensetzung und
Zuständigkeit der für die evangelischen Gemeinden des Konsistorialbezirks
Wiesbaden zu berufenden außerordentlichen Synode.
A## Ihren Bericht vom 4. d. M. genehmige Ich unter Bezugnahme auf
Meinen, die Einführung einer Gemeindeordnung für die evangelischen Kirchen-
gemeinden im Bezirke des Konsistoriums i Wiesbaden betreffenden Erlaß vom
7. August 1869. (Gesetz= Samml. S. 1024.) hierdurch die Berufung einer
außerordentlichen Bezirkssynode, um unter Mitwirkung derselben die Gemeinde-
ordnung zu revidiren und die weitere kirchliche Verfalsng für den Konsistorial=
beirt Wiesbaden festzustellen. Indem Ich Ihnen die von Mir vollzogene Ver-
ordnung, betreffend die Zusammensetzung und Zuständigkeit der für die evange-
lischen Verein#e des Konsistorialbezirks Wiesbaden zu berufenden außerordent-
lichen Synode, nebst dem derselben vorzulegenden Entwurf einer Kirchengemeinde-
und Synodalordnung anbei zugehen lasse, beauftrage Ich Sie, die Zusammen-
berufung der Synode aurch das Konsistorium zu Wiesbaden alsbald zu veranlassen
und über das Ergebniß ihrer Berathungen demnächst weiter zu berichten.
Dieser Mein Erlß und die Verordnung vom heutigen Tage, betreffend
die Zusammensetzung und Zuständigkeit der außerordentlichen Synode, sind durch
die Gesetz= Sammlung zu veröffentlichen.
Berlin, den 8. November 1875.
Wilhelm.
Falk.
An den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten.
Jahrgang 1875. (Nr. 8390—8391.) 89 (Nr. 8391.)
Ausgegeben zu Berlin den 27. November 1875.