107
eben dasselbe Mandat, das man vorher auf jedem Landtage
fast immer nur wiederholt hatte. Was sie aͤnderten, das aͤnderten
sie nicht gerade, um ein neues Recht zu machen; oft
sollie nur das alte Herkommen, das juͤngst erst bezweifelt
worden seyn mochte, sanktionirt werden.
So war's mit der neu eingeruͤckten Stelle, daß der Ausschuß
berechtigt seyn sollte, einen rechtsgelehrten Advokaten.
und Sekretarien zu bestellen. Denn schon vor mehr als dreizehn
Jahren, wie die Regociation wegen Aufhebung der östreichischen
Afrerlehnschaft in Gang kam, war auch der Landschaft-Advokat
mit sechs Ausschußdeputirten gen Regensburg
auf den Reichstag gezogen. Eben so war's bald nachher be“
der Revision des Landrechts gewesen; Dr. Broll hatte als
Landschaft-Advokat mit daran gearbeitet.
zufolge des nächst vorhergehenden Landtags-Abschieds von 1607
nur ein Ausschuß.
2) Nennt er fünf Prélaten, die in diesen Ausschüssen gewesen
sepen. Nie aber waren mehrere darin, als vier; dagegen
sind nur zehn städtische Deputirte genannt, und sobald
von beiden Ausschüssen die Rede ist, müßten es zwölf
seyn.
5) Gibt er von Stuttgart zwei Deputirte als Ausschuß-Mitglieder
an, Christoph Mayer und Melchior Plebst. Jener
war in dem engzen Ausschusse gewesen, den Herzog Friedrich
4607 ganz aufgehoben hatte. Hielt sich vielleicht dieser Ausschuß,
sobald der Herzog kodt war, doch noch für konstituirt?
Man sollte es fast vermuthen, weil auch Elias Eplin von Nürtingen
genannt wird; aber alsdann hätte auch Jak. Calwer von
Tübingen genannt werden müssen.
4)0 Fehlt im Verzeichnisse ver 1608 ernannten Deputirten
des großen Ausschusses Jakob Speidel von Canstatt.
5) Auch dieß scheint ein Fehler zu seyn: Stephan Schmid
und Hands Andler von Brakenheim. Wohl richtiger
Stephan Schmid von Brakenheim und Andler von.
Herrenberg.