— 231 —
Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 24. —
Juhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abänderung des Tarifs vom 27. Dezember 1871 (Gesetz
Samml. für 1872 S. 50) für die Benutzung der Kanäle und Schleusen auf den Wasserstraßen der
Provinz Preußen zwischen den Orten Osterode, Deutsch-Eylau, Saalfeld, Liebemühl, Hoffnungskrug,
Kleppe und Elbing, sowie der geneigten Ebenen zwischen den Orten Hoffnungskrug und Kleppe,
S. 231. — Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einführung der Kirchengemeinde= und Synodal.
ordnung für die evangelisch-lutherische Kirche der Provinz Schleswig Holstein vom 4. November 1876
in den epangelisch lutherischen Gemeinden des Kreises Herzogihum Lauenburg) S. 222.
(Nr. 8523.) Allerhöchster Erlaß vom 12. Oktober 1877, betreffend die Abänderung des Tarifs
vom 27. Dezember 1871 (Gesetz= Samml. für 1872 S. 50) für die Benutzung
der Kanäle und Schleusen auf den Wasserstraßen der Provinz Preußen zwischen
den Orten Osterode, Deutsch-Eylau, Saalfeld, Liebemühl, Hoffnungskrug, Kleppe
und Elbing, sowie der geneigten Ebenen zwischen den Orten Hoffnungskrug
und Kleppe.
A#- Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 1. d. M. bestimme Ich, daß an
Stelle der Anmerkung b. zu A. des Tarifs vom 27. Dezember 1871 (Gesetz-
Samml. für 1872 S. 50) für die Benutzung der Kanäle und Schleusen auf
den Wasserstraßen der Provinz Preußen zwischen den Orten Osterode, Deutsch-
Eylau, Saalfeld, Liebemühl, Hoffnungskrug, Kleppe und Elbing, sowie der ge-
neigten Ebenen zwischen den Orten Hoffnungskrug und Kleppe die nachstehende
Vorschrift tritt:
„Kähne, welche mit Stroh oder Dungstoffen beladen sind, oder auf
denen, außer ihrem Zubehör und außer den Mundvorräthen für die
Bemannung, an anderen Gegenständen auf der Thalfahrt nicht mehr
als 10 Zentner oder 500 Kilogramm, auf der Bergfahrt nicht mehr als
Jahrgang 1877. (Nr. 8533—8524) 40 10 Ton-
Ausgegeben zu Berlin den 15. November 1877.