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nung in dem Staatshaushalte herzustellen, und
es ist Uns nicht nur gelungen, die Ausgaben
mit den Einnahmen ins Gleichgewicht zu bringen,
sondern auch noch eine betraͤchtliche Ersparung
für den Bedarf der Zukunft zu erzielen.
Wenn nun gleichwohl die Kammer der
Abgeordneten Ausgaben, welche innerhalb der
Eratsgröße zu Staatszwecken gemacht wurden,
ihre Anerkennung versagen zu können geglaubt
hat, so müssen Wir auch hier Unsere verfaflungsmäßigen
Regierungs= Rechte verwahren.
2.
Stand der Staatsschuldentilgungs-Anstalt.
Die saͤmtlichen Rechnungen:
a) der
die Jahre
182/20;
Hauptschuldemilgungs-Anstalt für
1820Z7, 1827#28 und
b) der Schuldenrilgungs-Anstalt des Unkermaynkreises
für den nämlichen Zeitraum;
der Pensions-Amortisations = Kasse für
den nämlichen Jeitraum, sind nebst
den darüber von Unserem obersten Rechnungshofe
erlassenen Definitiv= Beschlüssen
den Ständen vorgelegt, und durch
die damit gegebene genaue Nachweisung
des Standes der Staatsschulden-Tilgungskassen,
dann durch die hierauf
erfolgte Anerkennung der während
c
der Jahre 1826/27, 102 1/28 und.
1828/20 neu angewiesenen Schulden.
aus dlreren Rechrstiteln die Anordnungen
der Verfassungs-Urkunde Tit. VII.
G. 11 und 10 erfüllt worden.
I.
Anträge und Wünsche der Kammern.
Wir haben die von den Ständen Uns
vorgelegten Wünsche und Anträge geprüft,
und ertbeilen auf dieselben, in so weit sie
nicht schon bey den Beschlüssen über die Gesetz-Entwürfe
ihre Erledigung erhalten haben,
mit Rücksichtnahme auf die Bestimmungen der
Verfastungs-Urkunde Tit. VII. J. 19. nachstehende
Erklärungen:
1.
Behandlung der Competenz=Conflicte.
Die mit den Gesammtbeschlüssen der
Stände über das Finanzgesetz und die Nachweisungen
an Uns gebrachten Anträge berücksichtigend,
werden Wir die Behandlung der
Competenz-Consticte in die reifeste Erwägung
ziehen.
2.
Vereinfachung des Geschäáftstganges.
Wir haben seit Unserem Reglerungs=Antritte
der möglichsten Vereinfachung des
9.