Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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sonstige  Bestimmungen  über  die  Volksschule,  vom  22.  März  1895.  77.  Berichtigung
100  und  160.
Ausführung  dieses  Gesetzes.  Verfügung  des  Ministeriums  des  Kirchen=  und  Schulwesens
  vom  25.  März  1895.  83.
Volkszählung  vom  2.  Dezember  1895.  Verfügung  der  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen
vom  23.  September  1895.  283.
W.

Wasserbauinspektionen  s.  Straßenbauinspektionen.

Wegarbeiten  s.  Unfallversicherung.

Wiederkäuer  s.  Viehseuchen.

Württembergischer  evangelischer  Schullehrer-  unterstützungsverein  s.  Schullehrer=Unterstützungsverein.


Württembergischer  Gemeinschaftsverein  und

Württembergischer  Pferdezuchtverein  s.  Juristische  Persönlichkeit.

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Zeugnisse  s.  Einjährig-freiwilliger  Militärdienst.

Zuffenhausen  s.  Verbrauchsabgaben.

Zwangsenteignung.  Ermächtigung  der  Lokalbahn-Aktiengesellschaft  in  München  zur  Erwerbung
des  für  den  Bau  einer  Nebeneisenbahn  von  Meckenbeuren  nach  Tettnang  erforderlichen
Grundeigenthums  im  Wege  der  Zwangsenteignung.  Königliche  Verordnung  vom  1.  Mai
1895.  161.

Ermächtigung  der  Königlichen  Militärverwaltung  zur  Erwerbung  eines  Gefechtsschießplatzes
  für  das  XIII.  (Königlich  Württembergische)  Armeekorps  auf  dem  Münsinger  Hardt
im  Wege  der  Zwangsenteignung.  Königliche  Verordnung  vom  3.  August  1895.  266.

Ermächtigung  der  Königlichen  Eisenbahnverwaltung  zur  Erwerbung  des  zur  Erweiterung
  des  Bahnhofs  Stuttgart  auf  der  linken  Seite  zwischen  der  Friedrichsstraße  und
der  Kronenstraße  erforderlichen  Grundeigenthums  im  Wege  der  Zwangsenteignung.
Königliche  Verordnung  vom  4.  Oktober  1895.  291.

Ermächtigung  der  Amtskörperschaft  Eßlingen  zur  Erwerbung  des  für  die  Verbesserung
der  Nachbarschaftsstraße  zwischen  Obereßlingen,  Oberamts  Eßlingen,  und  Oberhof,  Gemeinde
Obereßlingen,  erforderlichen  Grundeigenthums  im  Wege  der  Zwangsenteignung.  Königliche
  Verordnung  vom  3.  Dezember  1895.  337.

Zwangsvollstreckung.  Vertretung  des  Militärfiskus  bei  der  Pfändung  des  Diensteinkommens
und  der  Pensionen  der  Offiziere  und  Militärbeamten,  sowie  der  Gebührnisse  der  Hinterbliebenen
  von  Militärpersonen  und  Militärbeamten.  Bekanntmachung  des  Justizministeriums
  vom  6.  Februar  1895.  46.

 

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Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink  Chr.  Scheufele.