Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1879. (70)

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S. 37. 
in K Hiess Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Deutschen Gerichtsverfassungsgesetze 
in Kraft. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 4. März 1879. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. zu Stolberg. Leonhardt. Falk. v. Kameke. Friedenthal. 
v. Bülow. Hofmann. Gr. zu Eulenburg. Maybach. Hobrecht. 
  
(Nr. 8606.) Allerhöchster Erlaß vom 10. März 1879, betreffend die Errichtung einer siebenten 
Eisenbabnkommission für die Verwaltung der Ostbahn mit dem Sitze in Stolp. 
A#½# Ihren Bericht vom 1. März d. J. will Ich im weiteren Verfolg Meines 
Erlasses vom 30. April 1873 (Gesetz= Samml. S. 224) die Errichtung einer 
siebenten Eisenbahnkommission für die Verwaltung der Ostbahn mit dem Sitze 
in Stolp nach Maßgabe der in Meinem Erlasse vom 28. September 1872 (Gesetz- 
Samml. S. 637) gegebenen Bestimmungen hierdurch genehmigen. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zu veröffentlichen. 
Berlin, den 10. März 1879. 
Wilhelm. 
Maybach. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und 
öffentliche Arbeiten. 
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin) gedruckt in der vormaligen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei (unter Reichsverwaltung).
	        
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