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S. 37.
in K Hiess Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Deutschen Gerichtsverfassungsgesetze
in Kraft.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 4. März 1879.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. zu Stolberg. Leonhardt. Falk. v. Kameke. Friedenthal.
v. Bülow. Hofmann. Gr. zu Eulenburg. Maybach. Hobrecht.
(Nr. 8606.) Allerhöchster Erlaß vom 10. März 1879, betreffend die Errichtung einer siebenten
Eisenbabnkommission für die Verwaltung der Ostbahn mit dem Sitze in Stolp.
A#½# Ihren Bericht vom 1. März d. J. will Ich im weiteren Verfolg Meines
Erlasses vom 30. April 1873 (Gesetz= Samml. S. 224) die Errichtung einer
siebenten Eisenbahnkommission für die Verwaltung der Ostbahn mit dem Sitze
in Stolp nach Maßgabe der in Meinem Erlasse vom 28. September 1872 (Gesetz-
Samml. S. 637) gegebenen Bestimmungen hierdurch genehmigen.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zu veröffentlichen.
Berlin, den 10. März 1879.
Wilhelm.
Maybach.
An den Minister für Handel, Gewerbe und
öffentliche Arbeiten.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin) gedruckt in der vormaligen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei (unter Reichsverwaltung).