Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 10.——
Inhalt: Gesey, betreffend eine Abänderung des Gesetzes vom 25. Dezember 1869, betrefsend die Hannoversche
LandesKredit-Anstalt (Gesetz. Samml. S. 1269), S. 126. — Bekanntmachung, betreffend das
Ergebniß der Klassensteuer-Veranlagung für das Jahr vom I. April 1879 80, S. 120. — Bekannt.
machung der nach dem Gesetz vom 10. April 1872 durch die Regierungs= Amtsblätter publizirten
landesherrlichen Erlasse, Urkunden 2c., S. 127.
(Nr. 8611.) Gesetz, betreffend eine Abänderung des Gesetzes vom 25. Dezember 1869, betreffend
die Hannoversche Landes-Kredit-Anstalt (Gesetz. Samml. S. 1269). Vom
7. März 1879.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen #.
p unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie,
was folgt:
Einziger Paragraph.
Der Absatz 2 des §F. 2 des Gesetzes vom 25. Dezember 1869, betreffend
die Hannoversche Landes-Kredit-Anstalt (Gesetz= Samml. S. 1269), erhält die
folgende Fassung:
„Für die zur Zeit des Ueberganges der Landes-Kredit-Anstalt an den
provinzialständischen Verband bestehenden Verbindlichkeiten bleibt die
Staatskasse bis zur Summe von 500 000 Thalern in Gemähheit des
. 56 der Statuten der Hannoverschen Landes-Kredit-Anstalt vom
18. Juni 1842 verhaftet; der provinzialständische Verband übernimmt
jedoch die Vertretung der Staatskasse für alle aus dieser Verhaftung
herzuleitenden Ansprüche mit der Maßgabe, daß die Staatskasse befugt
ist, diesenigen Beträge, welche sie in Folge jener Verhaftung etwa zu
zahlen haben sollte, ohne Weiteres an denjenigen Zahlungen zu kürzen,
welche vom Staat an den provinzialständischen Verband in Gemäßheit
der Dotationsgesetze vom 7. März 1868 (Gesetz Samml. S. 223) und
8. Juli 1875 (Gesetz Samml. S. 497) zu leisten sind.“
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Inseegel
Gegeben Berlin, den 7. März 1879.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. zu Stolberg. Leonhardt. Falk. v. Kameke. Friedenthal.
v. Bülow. Hofmann. Gr. zu Eulenburg. Maybach. Hobrecht.
Ces. Samml. 1879. (Nr. 8611—8612.) 20
Ausgegeben zu Berlin den 28. März 1879.