Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1879. (70)

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vorbezeichneten Beamten zu Landgerichtsräthen und Amtsgerichtsräthen die Normal- 
zabl von einem Drittheil aller Stellen überschritten wird, will Ich weiteren 
Anträgen auf Verleihung eines höheren Amtskarakters an aktive Landrichter 
oder Amtsrichter nur ausnahmsweise und in ganz besonders gearteten Fällen 
entgegensehen. 
Sie haben diesen Erlaß durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Bad Gastein, den 11. August 1879. 
Wilhelm. 
Leonhardt. 
An den Justizminister. 
  
Redigirt im Büreau bes Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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