Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1879. (70)

— 606 
Gebühren-Tarif. 
  
J. 
II. 
III. 
IV. 
V. 
VI. 
VII. 
  
bis 
3M. 
ein- 
schließlich 
Mark. 
z bis 
is 
ein- 
schließlich 
Mark. 
15 bis 
150 M. 
ein- 
chließlich 
Mark. 
150 bis 
300—. 
ein- 
schließlich 
Mark. 
300 bis 
1000.. 
ein- 
schließlich 
Mark. 
1000 bis 
5000. 
ein- 
schließlich 
Mark. 
über 
5000. K 
Mark. 
  
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2 
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3 
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6) 
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— — 
Für jede Mahnung, welche nicht mittelst der 
Post erfolgt it: . . . .. 
Für die Pfändung körperlicher Sachen, sowie 
für die Wegnahme der vom Schuldner heraus- 
jigebenden Urkunden einschließlich der durch 
ie PRfändung und Wegnahme der Urkunden 
veranlaßten Zustellungenn .. 
Wenn der Schuldner die Pfändung ab- 
wendet (§5. 25), wird nur die Hälfte der Ge- 
bühren entrichtet. 
Für die öffentliche Bekanntmachung der Ver- 
steigerung durch Aushang und Ausruf . . 
Für die Versteigerung, sowie für den freihän. 
digen Verkauf der gepfändeten Sachen einschließ- 
lich der hierdurch veranlaßten Zustellungen 
Wenn der Schuldner die Versteigerung ab- 
wendet (§. 33 Abs. 3), wird nur die Hälfte 
der Gebühren entrichtet, jedoch nicht über 250./. 
Für jede Abschrift eines Protokolls 
Für jede im JZwangsverfahren erforderliche Zu- 
stellung, welche nicht nach den Bestimmungen 
unter Nr. 2 und 4 unentgeltlich zu leisten ist. 
Zu 1 bis 6. Die mit der Einziehung einer 
gerichtlich erkannten Geldstrafe verbundene Bei- 
treibung der Kosten des Strafverfahrens erfolgt 
gebührenfrei. 
Gebühren der bei einer Pfändung zugezogenen 
Zeugen . .. 
Gebühren des Aufbewahrers von gepfändeten 
Sachen täglich .. . .. .. . . .. . . . . . . .. . . . . . .. 
Wenn die Aufbewahrung änger als 8 Tage 
dauert, werden von dem 9. Tage an nur die 
halben Gebühren bewilligt. 
  
*) Für Mittheilung von Gerichtskostenrechnungen wird die 
Gebühr nicht entrichtet. Das durch derartige Mittheilung ver- 
anlaßte Porto bleibt der Staatslasse zur Last. 
  
Olo 
0,40 
0,20 
0,40 
0,10 
0,20 
0,20 
Oilo 
  
0,20 
0,80 
0,10 
0,a0 
0,40 
1,60 
0,40 
1,60 
0,40 
0,20 
  
  
Redigirt im Büreau des Staats= Ministeriums. 
  
Berlin, gedruckt in der Reichodruckerei. 
  
0 
3,00 
0,10 
2,00 
  
0,76 
4,00 
0,75 
5,00 
10 
2,00 
  
075 
5,00 
0,10 
2)00 
0,50 
1,00 
  
0,75 
6,00 
0,76 
30,00 
Olno 
2,00
	        
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