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Uebertrag. . . .. 72502 500 Mark
b) 30 600 000 Mark Stammaktien Lätt. A der
Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft
in vierprozentige Staatsschuldverschreibungen
zum Betrage dnnn 45 900 000
e) 43 800 000 Mark Prioritäts = Stammaktien
(Aktien Leitt. Bh) der genannten Gesellschaft in
vierprozentige Staatsschuldverschreibungen zum
Betrage dnn. 38 325000.
) 30 000 000 Mark Prioritäts -Stammaktien
(Aktien Litt. C) der genannten Gesellschaft in
vierprozentige Staatsschuldverschreibungen zum
Betrage dnan .. 37 500 000
e) 117 000 000 Mark Stammaktien der Cöln-
Mindener Eisenbahngesellschaft in vierprozentige
Staatsschuldverschreibungen zum Betrage von 175 500 000
sucme in vierprozentige Staatsschuldver-
chreibungen zum Betrage do. 359 370 000 Mark
in vierundeinhalbprozentige Staatsschuldver-
schreibungen zum Betrage dn. 10 357 500
herbeizuführen;
2) die Mittel zur Deckung
a) des an die Aktionäre der Hannover-Altenbekener
Eisenbahngesellschaft für die Abtretung ihres
Aktienbesitzes an den Staat zu zahlenden Kauf-
preises dn . .. .. . ... . . . . . . .. 8621370
b) der den Aktionären der Cöln-Mindener Eisen-
bahngesellschaft bei der Abstempelung ihrer
Aktien zu gewährenden Zuzahlung vo 1 170000
zusammen 9791 370 Mark
aufzubringen.
K. 3.
Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der für die Bauaus-
führung derjenigen Bahnstrecken erforderlichen Mittel, für welche den im §. 1
bezeichneten Eisenbahnunternehmungen die Konzession zum Bau und Betriebe
verliehen ist, an Stelle der den Gesellschaften bereits bewilligten Prioritätsanleihen
Statsschuldverschreibunger bis zu dem sich auf 55258 800 Mark belaufenden
Nominalbetrage des noch unbegebenen Theils dieser Anleihen auszugeben, sofern
sich die weitere Begebung det letzteren nach dem Ermessen des Finanzministers
als nachtheilig erweisen sollte.