Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1879. (70)

— 656 — 
Serie I. Nr. J. 
Erster Zinskupon 
für die 
Aktie Litt. B der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft. 
W.. 
Fünf Mark fünf und zwanzig Pfennige hat Inhaber dieses Kupons vom 
....................................................... abausder 
............................................................ zu Magdeburg 
.................... u Berlin zu erheben. Dieser Kupon wird ungültig und 
werthlos, wenn er nicht binnen vier Jahren nach dem Fälligkeitstermine zur 
Zahlung präsentirt wird. 
. . .. EII 18.4 
Trockener Stempel.) 
(Unterschrift in Fakfimile.) 
Talon 
zu der 
Halberstädter Eisenbahngesellschaft. 
Aktie Litt. B der Magdeburg 
% 
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe vom .. . ... . . .. 
............................................... abbeider 
................................................... zu Magdeburg oder der 
............................................................... zu Berlin 
die te Serie der Zinskupons für die Jahre 18.. bis . . . . . / Vlern nicht 
von dem Inhaber der Aktie bei der untenzeichneten Behärde rechtzeitig Widerspruch 
erhoben wird, in welchem Falle die Ausreichung der neuen Kupons an den 
Inhaber der Aktie erfolgt. 
. . . . .. den . . ten . . .. . .. . . . .. 
(Trockener Stempel.) 
(Unterschrift in Falsimile.)
	        
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