Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1879. (70)

— 657 — 
Serie I. Nr. J. 
Erster Zinskupon 
für die 
Aktie Litt. C der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft. 
-*2 
Sieben Mark fünfzig Pfennige hat Inhaber dieses Kupons vom . .. . . .. 
........................................ abausder 
zuMagdeburgoderder.·.................................................. 
.................... zu Berlin zu erheben. Dieser Kupon wird ungültig und 
werthlos, wenn er nicht binnen vier Jahren nach dem Fälligkeitstermine zur 
Zahlung präsentirt wird. 
.......... ,dcn..«"18.. 
(Trockener Stempel.) 
(Unterschrift in Faksimile.) 
Talon 
zu der 
Aktie Litt. C der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft. 
*2 
——[—enn ...—..—.2d. ..—. -e)3272 
........................................ zuMagdcburgodcrder 
................................................................ u Berlin 
die .. .te Serie der Zinskupons für die Jahre 18.. bis . . . .. , sokern nicht 
von dem Inhaber der Aktie bei der unterzeichneten Behörde rechtzeitig Widerspruch 
erhoben wird, in welchem Falle die Ausreichung der neuen Kupons an den In- 
haber der Aktie erfolgt. 
.......... ,den..ten 
(Trockener Stempel.) 
(Unterschrift in Faksimile.) 
(Nr. 8678.
	        
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