Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1879. (70)

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r. 8597.) Allerhöchster Erlaß vom 29. Januar 1879, betreffend die Errichtung einer von der 
Königlichen Direktion der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn ressortirenden 
Eisenbahnkommission mit der Firma: „Königliche Eisenbahnkommission (Berlin- 
Blankenheim) zu Berlin“. 
Ar Ihren Bericht vom 27. Januar d. J. will Ich genehmigen, daß zur 
Verwaltung und Betriebsleitung der Eisenbahnstrecke Berlin-Blankenheim eine 
von der Direktion der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn ressortirende Eisen- 
bahnkommission mit der Firma: „Königliche Eisenbahnkommission (Berlin- 
Blankenheim) zu Berlin“ nach Maßgabe des Berichts und der in Meinem Erlasse 
vom 28. September 1872 (Gesetz Samml. für 1872 S. 637) gegebenen Be- 
stimmungen eingesetzt und dieser Eisenbahnkommission gleichzeitig die Abwickelung 
der Geschäfte der aufzulösenden Kommission für den Bau der Bahn Berlin- 
Nordhausen übertragen wird. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen. 
Berlin, den 29. Januar 1879. 
Wilhelm. 
Maybach. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und 
öffentliche Arbeiten. 
  
r. 8597.)
	        
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