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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 6 —
Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die anderweite Ordnung der Geschäftskreise mehrerer Ministerien,
S. 25. — Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ueberweisung des technischen Unterrichtswesens
an den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten, S. 26.
(Nr. 8598.) Allerhöchster Erlaß vom 7. August 1878, betreffend die anderweite Ordnung der
Geschäftskreise mehrerer Ministerien.
N zeem Bericht des Staatsministeriums vom 24. Juli d. J. genehmige
/ da
1) die Verwaltung der Domainen und Forsten von dem Finanzministerium
auf das Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten,
welches demnächst die Bezeichnung „Ministerium für Landwirthschaft,
Domainen und Forsten“ zu führen hat, übergehe;
2) die Verwaltung der Angelegenheiten von Handel und Gewerbe pon
dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten getrennt
und für dieselbe ein eigenes „Ministerium für Handel und Gewerbe“
gebildet werde;
3) die Verwaltung der übrigen, bisher im Ministerium für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten vereinigten Verwaltungszweige in
diesem Ministerium, welches demnächst die Bezeichnung „Ministerium
der öffentlichen Arbeiten““ zu führen hat, verbleibe.
Mit der Ausführung dieses seiner Zeit durch die Gesetz= Sammlung zu
veröffentlichenden Erlasses sind der Minister für die landwirthschaftlichen An-
zelegenheiten. der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und
er Finanzminister beauftragt.
Homburg v. d. Höhe, den 7. August 1878.
Im Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Königs:
Friedrich Wilhelm, Kronprinz.
Gr. zu Stolberg. Falk. v. Kameke. Friedenthal.
Gr. zu Eulenburg. Maybach. Hobrecht.
An das Staatsministerium.
Ces. Samml. 1879. (Nr. 8598—8599.) 6
Ausgegeben zu Berlin den 17. März 1879.