Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1879. (70)

— 25 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 6 — 
  
Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die anderweite Ordnung der Geschäftskreise mehrerer Ministerien, 
S. 25. — Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ueberweisung des technischen Unterrichtswesens 
an den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten, S. 26. 
  
(Nr. 8598.) Allerhöchster Erlaß vom 7. August 1878, betreffend die anderweite Ordnung der 
Geschäftskreise mehrerer Ministerien. 
N zeem Bericht des Staatsministeriums vom 24. Juli d. J. genehmige 
/ da 
1) die Verwaltung der Domainen und Forsten von dem Finanzministerium 
auf das Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, 
welches demnächst die Bezeichnung „Ministerium für Landwirthschaft, 
Domainen und Forsten“ zu führen hat, übergehe; 
2) die Verwaltung der Angelegenheiten von Handel und Gewerbe pon 
dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten getrennt 
und für dieselbe ein eigenes „Ministerium für Handel und Gewerbe“ 
gebildet werde; 
3) die Verwaltung der übrigen, bisher im Ministerium für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten vereinigten Verwaltungszweige in 
diesem Ministerium, welches demnächst die Bezeichnung „Ministerium 
der öffentlichen Arbeiten““ zu führen hat, verbleibe. 
Mit der Ausführung dieses seiner Zeit durch die Gesetz= Sammlung zu 
veröffentlichenden Erlasses sind der Minister für die landwirthschaftlichen An- 
zelegenheiten. der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und 
er Finanzminister beauftragt. 
Homburg v. d. Höhe, den 7. August 1878. 
Im Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Königs: 
Friedrich Wilhelm, Kronprinz. 
Gr. zu Stolberg. Falk. v. Kameke. Friedenthal. 
Gr. zu Eulenburg. Maybach. Hobrecht. 
An das Staatsministerium. 
  
Ces. Samml. 1879. (Nr. 8598—8599.) 6 
Ausgegeben zu Berlin den 17. März 1879.
	        
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