Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1880. (71)

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e) im Bezirk der Eisenbahndirektion zu Elberfeld: je eins in 
Aachen, Düsseldorf, Hagen, Essen, Cassel und Altena, sowie 
H im Bezirk der Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn zu 
Breslau: je eins in Breslau, Posen, Glogau, Ratibor, Katto- 
witz und Neisse. 
Die vorbezeichneten Eisenbahn-Betriebsämter sollen in Angelegenheiten der 
lnen übertragenen Geschäfte alle Befugnisse und Pflichten einer öffentlichen 
ehörde haben. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen. 
Berlin, den 21. Februar 1880. 
Wilhelm. 
Maybach. 
An den Minister der öffentlichen Arbeiten. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums, 
  
  
Berlin, gedruckt in der Reichsdwuckerei.
	        
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