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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 26.——
Inhalt: Gesed, betressend den Rechtszustand eines vom Großherzogthum Oldenburg an Preußen abgetretenen
Gebietstheils an der kleinen Hase bei Onakenbrück, sowie die Abtretung eines Preußischen Gebiets-
theils an Oldenburg, S. 272. — Allerhöchster Erlaß, betressend die Verlegung des Sihes des
Königlichen Eisenbahnbetriebsamtes Berlin (Berliner Nordbahn) nach Stralsund am I. Oktober 1880,
S. 282. — Bekanntmachung der nach dem Geset vom 10. April 1872 durch die Regierungs-
Amtsblätter publizirten landesherrlichen Erlasse, Urkunden 2c., S. 283.
(Nr. 8725.) Gesetz, betreffend den Rechtszustand eines vom Großherzogthum Oldenburg an
Preußen abgetretenen Gebietstheils an der kleinen Hase bei Quakenbrück,
sowie die Abtretung eines Preußischen Gebietstheils an Oldenburg. Vom
3. März 1880.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von Preußen x.
verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie,
was folgt:
S. 1.
Der anliegende Staatsvertrag vom 27. September 1876 sammt beigefügtem
Nebenprotokoll von demselben Tage wird hierdurch genehmigt.
§. 2.
Die im §. 3 Litt. a desselben erwähnten Gebietstheile werden mit der
Preußischen Monarchie auf immer vereinigt und dem Amtsbezirke Bersenbrück
in der Provinz Hannover zugetheilt.
Es treten für diese Gebietstheile die Gesetze, Verordnungen und Verwal-
tungsvorschriften in Kraft, welche in dem Amtsbezirke Bersenbrück in Geltung stehen.
g. 3.
Dagegen werden die in dem §. 3 Litt. b erwähnten Gebietstheile an das
Großherzogthum Oldenburg abgetreten.
Ges. Samml. 1880. (Nr. 8725.) 49
Ausgegeben zu Berlin den 20. Juli 1880.