Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1880. (71)

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g. 3. 
Die Präsentationswahl erfolgt in der Weise, daß gewählt werden. 
a) von den Handelskammern und Vorständen der kaufmännischen Kor- 
porationen 
  
1) der Provinz Ostpreußen 4, 
2) der Provinz Westpreußen . . . ... 
3) der Provinz Brandenburg (ausschließlich des Stadtkreises 
Berliityyy. 4, 
des Stadtkreises Beriirrnrnnnn .. . . .... 5Z, 
4) der Prorinz Vmmen 2) 
5) der Provinz Poseeen . .. 2, 
6) der Provinz Schlesen. 9, 
7) der Provinz Sachen 5, 
8) der Provinz Schleswig--Holstein ... . . . . . . . . .. .. .. . ... 2, 
9) der Provinz Hannoer .. 5 
10) der Provinz Westfalen .. .. 6, 
11) der Provinz Hessen-Nassau. . . ........ ........... . .. . .. 3, 
12) der Rheinprovinz ... ... ....... . ..... ... . ... .. .. .. . .... 11, 
im Ganzen . . . .. 60; 
b) von den landwirthschaftlichen Vereinen, und zwar 
1) in der Provinz Ostpreußen: 
a) von dem landwirthschaftlichen Verein für Litthauen und 
Masuen . . . . . .. . 
b) von dem Ostpreußischen landwirthschaftlichen Central- 
Veren . ... . ..... . . . . 2, 
2) in der Provinz Westpreußen: 
von dem Hauptverein Westpreußischer Landwirthe . 3, 
3) in der Provinz Brandenburg: 
a) von dem landwirthschaftlichen Central-Verein für den 
Regierungs-Bezirk Potsasdd 
5) von dem landwirthschaftlichen Eentral. Verein für den 
Regierungs-Bezirk Frankfurt a. d. O. 1, 
4) in der Provinz Pommern: 
a) von der Pommerschen ökonomischen Gesellschaft. 2) 
b) von dem Baltischen Verein zur Beförderung der 
Landwirthschf.ft 1, 
5) in der Provinz Posen: 
von dem landwirthschaftlichen Provinzial-Verein.# 3,
	        
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