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g. 3.
Die Präsentationswahl erfolgt in der Weise, daß gewählt werden.
a) von den Handelskammern und Vorständen der kaufmännischen Kor-
porationen
1) der Provinz Ostpreußen 4,
2) der Provinz Westpreußen . . . ...
3) der Provinz Brandenburg (ausschließlich des Stadtkreises
Berliityyy. 4,
des Stadtkreises Beriirrnrnnnn .. . . .... 5Z,
4) der Prorinz Vmmen 2)
5) der Provinz Poseeen . .. 2,
6) der Provinz Schlesen. 9,
7) der Provinz Sachen 5,
8) der Provinz Schleswig--Holstein ... . . . . . . . . .. .. .. . ... 2,
9) der Provinz Hannoer .. 5
10) der Provinz Westfalen .. .. 6,
11) der Provinz Hessen-Nassau. . . ........ ........... . .. . .. 3,
12) der Rheinprovinz ... ... ....... . ..... ... . ... .. .. .. . .... 11,
im Ganzen . . . .. 60;
b) von den landwirthschaftlichen Vereinen, und zwar
1) in der Provinz Ostpreußen:
a) von dem landwirthschaftlichen Verein für Litthauen und
Masuen . . . . . .. .
b) von dem Ostpreußischen landwirthschaftlichen Central-
Veren . ... . ..... . . . . 2,
2) in der Provinz Westpreußen:
von dem Hauptverein Westpreußischer Landwirthe . 3,
3) in der Provinz Brandenburg:
a) von dem landwirthschaftlichen Central-Verein für den
Regierungs-Bezirk Potsasdd
5) von dem landwirthschaftlichen Eentral. Verein für den
Regierungs-Bezirk Frankfurt a. d. O. 1,
4) in der Provinz Pommern:
a) von der Pommerschen ökonomischen Gesellschaft. 2)
b) von dem Baltischen Verein zur Beförderung der
Landwirthschf.ft 1,
5) in der Provinz Posen:
von dem landwirthschaftlichen Provinzial-Verein.# 3,