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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 1.—
Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung Königlicher Eisenbahndirektionen in Stettin,
Magbeburg und Cöln für die Verwaltung der durch das Gesetz vom 20. Dezember 1879 (Gesetz-
Samml. S. 635) auf den Staat übergehenden Privateisenbahnen, S. 1. — Bekanntmachung
der nach dem Gesetz vom 10. April 1872 durch die Regierungs-Amtöblätter publizirten landesherrlichen
Erlasse, Urkunden 2c., S. 2.
(Nr. 8679.) Allerhöchster Erlaß vom 29. Dezember 1879, betreffend die Errichtung Königlicher
Eisenbahndirektionen in Stettin, Magdeburg und Cöln für die Verwaltung
der durch das Gesetz vom 20. Dezember 1879 (Gesetz Samml. S. 635) auf
den Staat übergehenden Privateisenbahnen.
A## Ihren Bericht vom 23. Dezember 1879 will Ich genehmigen, daß in
Ausführung des Gesetzes vom 20. Dezember 1879, den Erwerb mehrerer Privat-
eisenbahnen für den Staat betreffend, — Gesetz-Samml. S. 635 — für die
Verwaltung des Berlin-Stettiner Eisenbahn-Unternehmens — jedoch ausschließlich
der von der Ostbahn verwalteten Hintechommerschen Bahnen — eine Behörde in
Stettin unter der Firma: „Königliche Direktion der Berlin-Stettiner Eisenbahn“,
für die Verwaltung des Magdeburg-Halberstädter und Hannover-Altenbekener
Eisenbahn-Anternehmens eine Behörde in Magdeburg unter der Firma: „König-
liche Eisenbahn-Direktion in Magdeburg“ und für die Verwaltung des Cöln-
Mindener Eisenbahn-Unternehmens eine Behörde in Cöln unter der Firma:
Königliche Direktion der Cöln-Mindener Eisenbahn“ eingesetzt wird. Diese
Behörden sollen unmittelbar von Ihnen ressortiren, und in Angelegenheiten der
ihnen übertragenen Geschäfte alle Befugnisse und Pflichten einer öffentlichen Be-
hörde haben.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen.
Berlin, den 29. Dezember 1879.
Wilhelm.
Maybach.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
es. Samml. 1880. (Nr. 8679.) 1
Ausgegeben zu Berlin den 12. Januar 1880.