Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr.  19.  207

 

Wr.  —  —  —

Guͤltig  uͤber  M—  —  pf.  Stempel
buchstäblich-(Ort,

  Tag,  Monat.
Jahr  in  Buchstaben)

(Ausgabestelle)

—
r

(Umerschriften)

(3)  Die  Bogengröße  des  Stempelpapiers  beträgt  21:33  cm  (Reichsformat).  Auf  der
ersten  Seite  des  Bogens  befindet  sich  links  oben  ein  runder  Stempel  von  32  mm  Durchmesser
  mit  einem  nach  links  blickenden,  mit  Kaiserkrone  und  Eichenlaub  geschmückten  Germaniakopf
in  Seitenansicht  auf  dunklem  Grunde.  Darüber  stehen  die  Worte  „DEUTSCHES  REICH“
und  darunter  das  Wort  „GCRUNDSTUCKSSTEMPEL“.  Stempel  und  Schrift  sind  in
Buchdruck  in  schwarzer  Farbe  auf  bräunlich  guillochiertem  Untergrunde  gedruckt.  Unter  diesem
ist  ein  Trockenstempel  in  runder  Form  mit  35  mm  Durchmesser  angebracht,  den  Reichsadler
mit  Perlrand  auf  weißem  Grunde  darstellend.  Rechts  von  beiden  Stempeln  befindet  sich
der  Vordruck  auf  bräunlich  guillochiertem  Grunde.

(4)  Nach  Einzahlung  des  Wertbetrags  ist  der  Vordruck  vom  ersten  Kassenbeamten  auszufüllen
  und  gegenzuzeichnen  und,  nach  Eintragung  der  Nummer  des  Kontrollbuchs  gemäß
§  204,  vom  Amtsvorstand  unter  Beidrückung  des  Amtssiegels  zu  unterzeichnen.

(5)  Die  Übersendung  des  Stempelbogens  geschieht  auf  Kosten  des  Antragstellers.  Wird
die  Ausfertigung  bei  einer  unzuständigen  Steuerstelle  beantragt,  so  hat  diese  den  Antrag  an
die  nächste  zuständige  Steuerstelle  zur  Erledigung  weiterzugeben.

8  166.

(1)  Die  Stempelzeichen  sind  zur  Urschrift  zu  verwenden.  Auf  jeder  Ausfertigung  oder  3.  Allgemeine
Abschrift  der  Urkunde  ist  von  der  zur  Entwertung  der  Stempelzeichen  verpflichteten  Stelle  Korfhrifen
durch  eigenhändige  Unterschrift  zu  bescheinigen,  welcher  Stempelbetrag  zur  Urschrift  verwendet  ist.  wendung  von

(2)  Läßt  sich  der  erforderliche  Stempelbetrag  nicht  ohne  weiteres  aus  der  Urkunde  Stempelberechnen,

  so  ist  mit  der  Kostenberechnung  eine  kurze  Stempelberechnung  zu  verbinden.  zeichen.