Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1853. (44)

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Benennung  der  Gegenstände.

———

Position
des
Steuer-(event.
  Joll-)
Vereins=Tarifs.


Vertrags=


Abgabensur.

Rihlr.  gGr.

Bemerkungen.

 

1)  Schwefelsaures  und  salzsaures  Kali;  gemahlene
  Kreide

8)  Cichorienwurzeln,  getrocknete,  gedörrte

Eisen  und  Stahl:

a)  Roheisen  aller  Art;  altes  Brucheisen,  Eisenfeile,
  Hammerschlag

b)  Geschmiedetes  und  gewalztes  Eisen  (mit
Ausnahme  des  faconnirten)  in  Stäben  von
1□“  Preuß.  im  Querschnitt  und  darüber;
beszlleichen  Luppeneisen,  Eisenbahnschienen,
auch  Roh=  und  Cementstahl,  Guß=  und
raffinirter  Stahl

)  Geschmiedetes  und  gewalztes  Eisen  (mit
Ausnahme  des  faconnirten)  in  Stäben  von
weniger  als  1□“  Preuß.  im  Querschnitt

4)  Faconnirtes  Eisen  in  Stäben;  desgleichen
Eisen,  welches  zu  groben  Bestandtheilen
von  Maschinen  und  Wagen  (Kurbeln,
Achsen  u.  s.  w.)  roh  vorgeschmiedet  ist,  in  sofern
  dergleichen  Bestandtheile  einzeln  1  Zentr.
und  darüber  wiegen,  auch  Pflugschaareneisen;
  schwarzes  Eisenblech,  rohes  Stahlblech,
  rohe  (unpolirte)  Eisen=  und  Stahlwlatten
  Anker,  sowie  Anker=  und  Schiffsetten


Jc)  Weißblech,  gefirnißtes  Eisenblech,  polirtes
Stahlblech,  polirte  Eisen=  und  Stahlplatten,
Eisen=  und  Stahldraht

f)  Eisen=  und  Stahlwaaren:

1)  ganz  grobe  Gußwaaren  in  Oefen,  Matten
  u.  s.  w.

S

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(Nr.  3711.)

 

für  den  Jollzentner.
—...  —

St.  V.  11#
69.
St.  V.  609.

Z.  V.  6u.

Z.  V.  6Pb.

Z.  V.  Gc.

3.  V.  6.

3.  V.  be.

St.  V.  13d.
,,  2.  a.  b.  c.,
3.

 

frei.
frei.

frei.

frei.

frei.

frei.

frei.

frei.