Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Am  5.  April  ist:

3.  Jakob  Ruoff,  von  Winzeln,  Oberamts  Oberndorf,  wegen  aqualifleirten  Hausfrie,
dens,=  Bruchs,  verbunden  mit  Köôperverletzung),  sodann  wegen  groker  Mißhandlung
  des  Bürgers  Joseph  Schmid  in  Winzeln,  so  wie  wegen  au  elchneten
Diebstahls  und  Gewehrverheimlichung,  unter  Einrechnung  eines  Theus  s#e#es
Arrestes  zur  Strase,  mit  neunmovatlicher  Bestungs=  Arbeit  besiraft  und
in  seine  Verhaftkosten,  auch  in  angemessene  Theile  der  Untersuchungs-Kosten  verurtheilt

  worden.  "

,  Amtsöhmlichethssgewurdu  «

4.  gegen  den  ledigen  Johann  Martin  Roth,  von  Hausen  an  der  Lauchert,  Oberamts
  Reutlingen,  wegen  wiederholten  Concudinats  und  Vagirens,  neben  Verurtheilung
  in  seine  Arreste  und  3/8  der  Untersuchungs-Kosten  eine  vier  und  ein
dalb  monnarliche  Bestungs=  Arbeitstrafe  erkannr.

An  eben  diesem·  Tae  wurde:

5:  Andreas  Schaber,  von  Tübingen,  wegen  Widerseßlichkeit  gegen  die  Obrigkeit  durch
thäátliche  Mißhandlung  des  zu  Volliiehung  eines  magtstrattschen  Beschlusses  abgeordneten
  Polizei-Soldaten,  sodann  wegen  ausgestofrner  Schimpfwote  gegen
seine  Obrigkeit,  ferner  wegen  Beherbergung  liederlicher  Dirnen,  und  eydlich

wegen  muthwilligen  Verderbens  des  Gefängnisses,  neben  der  bereits  vom  Magistrat
  verfügten  Entfernung  von  der  Stelle  eines  Hochwächters,  zu  einer  viermongatlichen
  Zuachthausstrafe,  und  nicht  nur  in  sämtliche  Untersuchungssondern
  auch  in  die  durch  seine  thätliche  Mißhandlung  verurfachten  Kur,  Kosten,  so  wie
zum  Ersaz  des  durch  Verderben  des  Gefängnisses  angerichteten  Schadens  verurtheilt.

Am  15.  Apeil  ist:

6.  gegen  Jakobine  Faist,  von  Neichenbach,  Oberamts  Neuenbürg,  wegen  ehebrecherischen
  Concubinaks,  dann  wegen  zweiten  und  dritten  Scortations-Vergehens,  eine
viermonatliche  Juchthausstrafe,  neben  der  Verbindlichkeit  zu  dem  Ersah  ihrer

Trrest,=  Azungs,  und  der  hälftigen  Untersuchungs,  Kosten;  und

7.  gegen  den  zu  Rortweil  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommenen  Johann  Lechleitner,
  von  Nußbach  im  Großherzoglich  Badenschen  Bezirksamt  Appemweiher,
wegen  verschuldeter  Tödtung  des  achtjährigen  Sohns  des  Kaufmanns  Gesner
von  Nottweil,  unter  Sinrechnung  zweier  Monate  des  erstandenen  Arrests  eine
sechzehnmonatliche  Bestungs-Urbeitsstrafe  und  nachherige  Audweisung  aus
dem  Königreich,  auch  die  Werbindlichkeit  zum  Erfatz  sämtlicher  Arrest  und  Un,
tersuchungs=  Kosten  erkannt  worden.

Am  19.  April  wurde:

8.  gegen  den  bereits  zu  Folge  Erkenntnisses  vom  13.  Januar  18:0.  (Staats,  und
Regierungs-Blatt  Nro.  13.)  im  Zuchthause  zu  Gotteszell  befindlicken  alt  Contad
  Traub,  Snicker  zu  Herrenberg,  auf  eine  bei  dem  Oberamt  daselost  statc,