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Am 5. April ist:
3. Jakob Ruoff, von Winzeln, Oberamts Oberndorf, wegen aqualifleirten Hausfrie,
dens,= Bruchs, verbunden mit Köôperverletzung), sodann wegen groker Mißhandlung
des Bürgers Joseph Schmid in Winzeln, so wie wegen au elchneten
Diebstahls und Gewehrverheimlichung, unter Einrechnung eines Theus s#e#es
Arrestes zur Strase, mit neunmovatlicher Bestungs= Arbeit besiraft und
in seine Verhaftkosten, auch in angemessene Theile der Untersuchungs-Kosten verurtheilt
worden. "
, Amtsöhmlichethssgewurdu «
4. gegen den ledigen Johann Martin Roth, von Hausen an der Lauchert, Oberamts
Reutlingen, wegen wiederholten Concudinats und Vagirens, neben Verurtheilung
in seine Arreste und 3/8 der Untersuchungs-Kosten eine vier und ein
dalb monnarliche Bestungs= Arbeitstrafe erkannr.
An eben diesem· Tae wurde:
5: Andreas Schaber, von Tübingen, wegen Widerseßlichkeit gegen die Obrigkeit durch
thäátliche Mißhandlung des zu Volliiehung eines magtstrattschen Beschlusses abgeordneten
Polizei-Soldaten, sodann wegen ausgestofrner Schimpfwote gegen
seine Obrigkeit, ferner wegen Beherbergung liederlicher Dirnen, und eydlich
wegen muthwilligen Verderbens des Gefängnisses, neben der bereits vom Magistrat
verfügten Entfernung von der Stelle eines Hochwächters, zu einer viermongatlichen
Zuachthausstrafe, und nicht nur in sämtliche Untersuchungssondern
auch in die durch seine thätliche Mißhandlung verurfachten Kur, Kosten, so wie
zum Ersaz des durch Verderben des Gefängnisses angerichteten Schadens verurtheilt.
Am 15. Apeil ist:
6. gegen Jakobine Faist, von Neichenbach, Oberamts Neuenbürg, wegen ehebrecherischen
Concubinaks, dann wegen zweiten und dritten Scortations-Vergehens, eine
viermonatliche Juchthausstrafe, neben der Verbindlichkeit zu dem Ersah ihrer
Trrest,= Azungs, und der hälftigen Untersuchungs, Kosten; und
7. gegen den zu Rortweil in Verhaft und Untersuchung gekommenen Johann Lechleitner,
von Nußbach im Großherzoglich Badenschen Bezirksamt Appemweiher,
wegen verschuldeter Tödtung des achtjährigen Sohns des Kaufmanns Gesner
von Nottweil, unter Sinrechnung zweier Monate des erstandenen Arrests eine
sechzehnmonatliche Bestungs-Urbeitsstrafe und nachherige Audweisung aus
dem Königreich, auch die Werbindlichkeit zum Erfatz sämtlicher Arrest und Un,
tersuchungs= Kosten erkannt worden.
Am 19. April wurde:
8. gegen den bereits zu Folge Erkenntnisses vom 13. Januar 18:0. (Staats, und
Regierungs-Blatt Nro. 13.) im Zuchthause zu Gotteszell befindlicken alt Contad
Traub, Snicker zu Herrenberg, auf eine bei dem Oberamt daselost statc,